Die Europäische Union erleichtert den Marktzugang für Saatgut aus der Ukraine sowie aus der Republik Moldau. Am Donnerstag (12.6.) nahm der Rat einen entsprechenden Beschluss an, mit dem den beiden östlichen Anrainerstaaten die Gleichstellung für bestimmte Saatguteinfuhren gewährt wird.
Konkret geht es um in der Ukraine erzeugtes und zertifiziertes Saatgut von Betarüben, Sonnenblumen, Raps und Sojabohnen sowie Saatgut von Futterpflanzen, das in der Republik Moldau erzeugt und von ihren Behörden amtlich zertifiziert wurde. Mit der Gleichstellung bestätigt die EU, dass die nationalen Verfahren der beiden Länder die gleichen Garantien für die Saatguteigenschaften und Vorschriften für die Prüfung, Identifizierung und Kontrolle des Saatguts bieten, wie sie für Saatgut gelten, das in der EU geerntet wird.
Von der Möglichkeit, Saatgut der genannten Arten in die EU einzuführen, sollen auch Unternehmen mit Sitz in der EU profitieren, die dadurch ihre Saatgutanbaugebiete diversifizieren können. Die neuen Vorschriften können dem Rat zufolge dazu beitragen, die kontinuierliche Versorgung mit hochwertigem Saatgut in der EU aufrechtzuerhalten.
Bereits seit 2020 ist die Ukraine der EU bei der Einfuhr von Getreidesaatgut gleichgestellt. Die Republik Moldau gehört seit 2018 zu den Nicht-EU-Ländern, die der EU bei Saatgut von Getreide, Gemüsepflanzen sowie Öl- und Faserpflanzen gleichgestellt sind.
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