Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) hat den Zusammenschluss der SalzburgMilch mit der Gmundner Molkerei Ende April unter Auflagen genehmigt. Die Gremien der beiden Molkereien müssen der Fusion noch zustimmen. Zusammen würden die beiden Genossenschaften zum zweitgrößten Milchverarbeiter des Landes aufsteigen.
Bei einer Verschmelzung der beiden Molkereiunternehmen bestanden seitens der BWB Bedenken, dass sich die Konditionen für die bäuerlichen Eigentümber verschlechtern könnten. Dies begründete die Behörde mit der Verringerung des gegenseitigen Wettbewerbsdrucks. Die BWB betont, dass durch den Zusammenschluss weder eine marktbeherrschende Stellung entstehen sollte noch ein wirksamer Wettbewerb behindert werden dürfe.
Mindestgarantiepaket soll Situation der Milchbauern absichern
Um diese wettbewerblichen Bedenken auszuräumen, verpflichteten sich die beiden Molkereien dazu, den möglichen negativen Konsequenzen eines Zusammenschlusses entgegenzuwirken. Ein Mindestgarantiepaket soll die Situation der Milchbauern absichern. Dieses Paket ist auf sechs Jahre verpflichtend und umfasst folgende Aspekte: Ein vorrangiges Lieferrecht beziehungsweise eine Abnahmegarantie, die Freiheit, auch im Direktvertrieb und Ab-Hof-Verkauf zu vermarkten sowie Milchlieferverträge mit angemessenem Kündigungsrecht. Weiters die Möglichkeit zur Befristung von Lieferverträgen mit Verlängerungsoption, ein Kündigungsrecht hinsichtlich der Genossenschaftsmitgliedschaft und die Entsendungsrechte in die Aufsichtsgremien. Soweit es möglich ist, sollen die Verarbeiter konventionelle Milch, Bio-Milch und Heumilch getrennt sammeln. Auch die Weitergabe von Synergieeffekten durch die Fusion an die Milchbauern ist ein Punkt in diesem Mindestgarantiepaket.
Laut SalzburgMilch soll der Zusammenschluss bis September abgeschlossen sein. Vorher müssen aber noch die Verhandlungen zwischen den beiden Molkereien finalisiert werden und die Gremien der Genossenschaften zustimmen. AIZ
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