Bauernsprecher Hans MeisterSchadenersatz bei Spannungsschwankungen

Schadenersatz bei Spannungsschwankungen

Erschienen in: LANDWIRT AT 06/2018

Herr Blaickner aus Salzburg schreibt mir: „Ich habe ein Problem mit meinem Stromanbieter, der Salzburg AG. Letztes Jahr im November war ich gerade beim Waschen meines Viehanhängers mit dem Dampfstrahler, als plötzlich für einige Sekunden der Strom ausfiel. Ich dachte zuerst der Dampfstrahler sei kaputt. Aber er funktionierte nachher wieder einwandfrei. Als ich am Abend in den Melkstand ging, sah ich, dass die digitalen Melkgeräte nichts mehr anzeigten. Daraufhin kontaktierte ich meinen Servicemann, der die Anlage begutachtete und sie wieder in Betrieb zu nehmen probierte. Leider konnte er nur fünf von sechs Geräten wieder in Betrieb nehmen. Bei der anderen war die Platine zerstört. Der Servicemann sagte der Schaden sei durch eine Überoder Unterspannung entstanden. Es wurde eine neue Platine bestellt und eingebaut, aber das Melkgerät funktionierte trotzdem nicht.

Auch die elektronische Milchmengenmessung, die mit dem Melkgerät zusammenhängt, funktionierte nicht mehr. Durch diesen Vorfall der Salzburg AG entstand ein Schaden von ca. 3.200 Euro. Ich kontaktierte die Salzburg AG und erfuhr dass ein anderer Landwirt in der Nachbargemeinde mit seinem Güllefass in einen Trafo gespritzt hatte. Dadurch entstand eine Unterspannung.

Ich telefonierte noch weitere Male mit einem Mitarbeiter der Salzburg AG, der mir erklärte, dass ich, da ein Schadenverursacher bekannt ist, die Rechnung nur an die Salzburg AG schicken bräuchte, die mir meine Kosten übernehmen würde.

Nach kurzer Zeit bekam ich eine E-Mail von der Versicherung der Salzburg AG, die den Schaden ablehnte, weil die Salzburg AG nicht der Schadenverursacher ist. Ich wandte mich darauf hin an eine Rechtsanwältin. Aber auch die Rechtsanwältin bekam von der Salzburg AG das gleiche Schreiben zurück. Die Rechtsanwältin kontaktierte daraufhin den Schadenverursacher, dessen Versicherung sich auch weigerte den Schaden zu übernehmen. Die Rechtsanwältin berichtete mir, dass nur durch ein Gericht eine Entscheidung getroffen werden könne.

Ich bin sehr verwundert, dass wenn ein Schadenverursacher vorhanden ist, ich den Schaden trotzdem selber übernehmen muss.“

Auf mein Schreiben reagierte die Salzburg AG kühl und nichtssagend:

„Allgemein dürfen wir Sie informieren, dass wir solche Schadensfälle umgehend an die Betriebshaftpflicht-Versicherung der Salzburg Netz GmbH (da es sich um Netzinfrastruktur handelt) weitergeben und der Geschädigte darüber sowohl von der Salzburg Netz GmbH als auch von der Versicherung informiert wird.“

Rechtslage

Hier geht es um die Verschuldensfrage. Das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch regelt die Verbindlichkeit zum Schadenersatze aus Verschulden wie folgt:

„Jedermann ist berechtigt, von dem Beschädiger den Ersatz des Schadens, welchen dieser ihm aus Verschulden zugefügt hat, zu fordern; der Schaden mag durch Übertretung einer Vertragspflicht oder ohne Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden sein.“

Bei Zutreffen, wonach ein anderer Landwirt in der Nachbargemeinde mit seinem Güllefass in einen Trafo gespritzt hat, ist diesem das Verschulden zuzurechnen. Der schuldhafte Beschädiger bzw. dessen allfälliger Haftpflichtversicherer hat daher den Schaden an der Melkanlage zu ersetzen.

Aber dessen Haftpflichtversicherung will für den Schaden nicht aufkommen. Die Salzburg AG fühlt sich auch nicht zuständig, obschon sie in erster Linie für das sichere Funktionieren ihrer Trafos verantwortlich ist, schließlich bezahlt der Kunde an die Salzburg AG seine Stromgebühren.

Kundenorientierte Unternehmen würden ihrem Kunden entgegenkommen und ihm zuerst einmal den Schaden ersetzen und danach die Schadenssumme bei der Haftpflichtversicherung des Schadensverursachers einfordern. Hier aber überträgt man diese Aufgabe dem Geschädigten und wäscht seine Hände in Unschuld.

Sie wollen uns Ihre Meinung zum Thema sagen? Schreiben Sie uns:

hans.meister@landwirt-media.com, Tel.: 0043 316/821636-167, Fax: DW 151

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