Als echten Schäfer oder Schäferin darf man sich bezeichnen, wenn die Ausbildung zum Tierwirt Schäferei erfolgreich absolviert wurde. Daher beruht die Definition des Schäfers auf dessen Berufsbild. Zu seinen Aufgaben zählen u. a. das erwerbsmäßige Halten und Züchten von Schafen, das Hüten und die meist damit verbundene Landschaftspflege sowie die Produktion von hochwertigen Erzeugnissen (z.B. Lammfleisch, Wolle oder Milch). Häufig stammt ein Schäfer aus einer alteingesessenen Schäferfamilie. Ein Hirte oder eine Hirtin ist hingegen nicht automatisch auch ein ausgebildeter Schäfer. Er kann auch andere Tierarten, wie beispielsweise Rinder, behirten. Der Begriff „Behirtung“ wird vor allem für den alpinen Bereich verwendet. Der Alm-/Alphirte kontrolliert und versorgt während der Weidesaison in den Bergen regelmäßig die ihm anvertraute Herde. Im Mittelgebirgs- und Talraum wird unter „Behirtung“ eher das aktive Führen und Hüten einer Schafherde durch einen Schäfer mit seinen Hütehunden verstanden. Hirten werden meist saisonal während der Weidezeit eingesetzt, wohingegen ein Schäfer das ganze Jahr über die Herde betreut. Der Schafhalter kann sowohl ein ausgebildeter Schäfer, als auch ein Haupt-, Nebenerwerbs- oder Hobbyhalter sein. Ergänzend kann noch der Schafzüchter genannt werden, der Schafe nach den Vorgaben des Tierzuchtrechts züchtet.
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