In Schweden sollen virtuelle Zäune zur Lenkung von Weidetieren zugelassen werden. Wie das Stockholmer Agrarressort Mitte Juni 2025 mitteilte, hat sich die Minderheitsregierung zusammen mit den Schwedendemokraten (SD) darauf verständigt, die Tierschutzverordnung entsprechend anzupassen. Voraussetzung ist die Zustimmung der EU-Kommission, der nun ein entsprechender Vorschlag unterbreitet werden soll. Ziel ist, dass ab dem 1. Januar 2026 virtuelle Zäune im nordischen Land zum Einsatz kommen dürfen.
Virtuelle Elektrozäune bestehen aus meist solarbetriebenen, GPS-fähigen Halsbändern für Weidetiere. Mithilfe digital definierter Grenzen kann das Vieh gelenkt und eingehegt werden.
Ausnahme vom Elektroschock-Verbot vorgesehen
In Schweden sollen solche virtuellen Zäune daher vom geltenden Verbot elektroschockender Geräte in der Tierschutzverordnung ausgenommen werden – so wie es bereits bei physischen Elektrozäunen der Fall ist. Aktuell untersagt die Verordnung den Einsatz von Geräten, die Tieren Stromstöße zur Verhaltenssteuerung versetzen.
„Die Möglichkeit, virtuelle Elektrozäune einzusetzen, kann zu einer gesteigerten Wettbewerbsfähigkeit in der Rind-, Milch- und Lammfleischproduktion beitragen und gleichzeitig den Tierschutz gewährleisten“, erklärte Landwirtschaftsminister Peter Kullgren zur Begründung des Vorstoßes.
Landwirtschaft sieht große Chancen
Der schwedische Bauernverband (LRF) begrüßte die Ankündigung ausdrücklich und sieht in der Technologie großes Potenzial. Virtuelle Zäune „bieten Landwirten neue Möglichkeiten für flexible und nachhaltige Weidewirtschaft“, betonte LRF-Vizepräsidentin Mikaela Johnsson. Nach Einschätzung des Verbandes können damit unter anderem schwer zugängliche Flächen für die Beweidung erschlossen, der Bedarf an physischen Zäunen reduziert und der Arbeitsaufwand gesenkt werden. AgE
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