Von Franz STRASSER
1. Verlassen Sie nie den Stall mit schlechtem Gewissen. Auch wenn die Feldarbeit wartet, dürfen Behandlungen oder das Heraussperren eines Schweins in die Krankenbucht nicht verschoben werden. Vielleicht kann ein Familienmitglied die Stallarbeit übernehmen oder am Feld aushelfen.
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LANDWIRT AT 18/2014
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