Seit dem 1. Februar 2025 müssen alle Schweizer Bäcker, Händler und Gastronomen die Herkunft von Brot und Feinbackwaren schriftlich deklarieren – die Regelung gilt auch im Offenverkauf. Dabei ist es egal, ob das Brot in ganzer Form oder in Stücken angeboten wird. Es trifft also auch Restaurants, die Brot in Scheiben servieren oder es für Sandwiches verwenden.
Übergansfrist läuft aus
Die Vorschrift hat die Regierung bereits am 1. Februar 2024 eingeführt. Der Bund gewährte aber eine Übergangsfrist von einem Jahr, um den betroffenen Betrieben die Umsetzung zu ermöglichen. Feinbackwaren sind ebenfalls von der Deklarationspflicht betroffen.
Der Verein “Schweizer Brot” wies darauf hin, dass drei Viertel der Schweizer Verbraucher Backwaren aus heimischer Produktion bevorzugen. Allerdings glauben nur 57% davon, dass das Brot tatsächlich in der Schweiz hergestellt wird. In den letzten 20 Jahren hat sich der Import von Backwaren in die Schweiz fast verdreifacht und liegt heute bei jährlich rund 155.000 Tonnen.
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