
Damit beim Ausbruch von Tierseuchen noch schneller gehandelt werden kann, möchte die Schweizer Regierung die notwendige gesetzliche Grundlage schaffen. So soll künftig das befristete Inverkehrbringen von nicht zugelassenen immunologischen Tierarzneimitteln, wie etwa Impfstoffen zur Vorbeugung oder Eindämmung einer Seuche, möglich sein. Ende Mai hat die Regierung eine entsprechende Änderung des Tierseuchengesetzes in die Vernehmlassung geschickt.
BLV soll Bewilligung erteilen dürfen
Die Änderung sieht vor, dass das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) ermächtigt wird, im Falle einer Tierseuche unter klar definierten Voraussetzungen eine Bewilligung für das befristete Inverkehrbringen von nicht zugelassenen immunologischen Tierarzneimittel erteilen zu dürfen. Für die Beurteilung der Situation sind das Heilmittelinstitut (Swissmedic) und gegebenenfalls auch das Bundesamt für Umwelt (BAFU) vorgesehen. Eine Bewilligung soll aber nur in Betracht kommen, wenn kein gleichwertiges zugelassenes Produkt verfügbar ist. Außerdem sollen strenge Anforderungen an die Qualität und Sicherheit sowie die Herstellung und den Vertrieb der Arzneimittel gestellt werden.
Verkürzte Frist
Das BLV gibt an, dass die EU bereits über einen analoge Regelung verfügt und diese bereits erfolgreich angewandt hat. Die Schweiz möchte mit der Gesetzesänderung nun eine Lücke schließen und so ein Instrument erhalten, um die Bekämpfung und Prävention von Tierseuchen, insbesondere in Notsituationen, weiter voranzutreiben. Wegen des dringenden Handlungsbedarfs wird die Vernehmlassung mit verkürzter Frist durchgeführt. Sie läuft nur bis zum 31. Juli 2025. AgE
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