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Schweiz und China bauen Zölle im Agrarhandel weiter ab

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Die Schweiz und China haben ihr seit 2014 geltendes Freihandelsabkommen überarbeitet. Auch für Agrarprodukte werden weitere Zölle abgebaut.
Quelle: Selman GEDIK / shutterstock.com

Die Schweiz und China haben ihr seit dem 1. Juli 2014 geltendes Freihandelsabkommen überarbeitet. Nach Angaben des eidgenössischen Wirtschaftsdepartements konnten im bestehenden Abkommen fast alle chinesischen Importe zollfrei in die Schweiz gelangen. Bei den Schweizer Exporten nach China galt dies hingegen nur für knapp die Hälfte.

Mit dem optimierten Abkommen soll dieses Ungleichgewicht weitgehend beseitigt werden. Mittelfristig werden 99,8 % der Schweizer Ausfuhren nach China vollständig zollbefreit. Für 77,5 % soll dies bereits mit Inkrafttreten des überarbeiteten Abkommens gelten. Bei den restlichen Exporten fallen die Zölle nach Abbaufristen von fünf bis maximal zehn Jahren weg.

Zollfreiheit für Käse und Kaffee nach zehn Jahren

Auch für Schweizer Agrarprodukte wurden zusätzliche Zugeständnisse vereinbart. Käse sowie Röstkaffee und kaffeebasierte Zubereitungen sollen nach einer Übergangsfrist von zehn Jahren vollständig zollfrei nach China exportiert werden können. Bislang galten für diese Produkte lediglich Teilkonzessionen oder sie waren von Vergünstigungen ausgeschlossen.

Andere Schweizer Agrar- und Lebensmittelprodukte wie Schokolade, Baby- und Kleinkindnahrung, Wein und Trockenfleisch sind bereits im bestehenden Freihandelsabkommen von Zöllen befreit.

Schutz für sensible Agrarprodukte bleibt bestehen

Die Schweiz hatte sich bereits im bestehenden Abkommen verpflichtet, keine Importzölle auf Industrieprodukte aus China zu erheben. Im Agrarbereich erfasst das optimierte Abkommen 97,3 % der chinesischen Ausfuhren in die Schweiz. 80,1 % davon können zollfrei eingeführt werden.

Bei für die Schweizer Landwirtschaft sensibleren Produkten wurde eine Reduktion oder Beseitigung von Zöllen innerhalb der bestehenden WTO-Zollkontingente vereinbart. Dabei bleiben saisonale Einschränkungen berücksichtigt. Dies betrifft beispielsweise verschiedene Früchte und Gemüse sowie Fruchtsäfte.

Darüber hinaus wurden chinesische Interessen bei Produkten wie Hunde- und Katzenfutter, Sonnenblumenkernen sowie verschiedenen Ölsaaten und Samen berücksichtigt.

Verarbeitete Landwirtschaftsprodukte aus China unterliegen weiterhin dem Preisausgleichsmechanismus. Nach Angaben der Schweizer Regierung sind die vereinbarten Konzessionen mit der schweizerischen Agrarpolitik vereinbar.

Warenhandel von 33,5 Milliarden Franken

China ist hinter der EU und den USA der wichtigste Handelspartner der Schweiz. Im Jahr 2025 erreichte der bilaterale Warenhandel ohne Gold und andere Wertsachen ein Volumen von rund 33,5 Mrd. Franken (35,8 Mrd. Euro).

Die Schweiz exportierte Waren im Wert von rund 15,2 Mrd. Franken (16,2 Mrd. Euro) nach China. Die Importe aus China beliefen sich auf rund 18,3 Mrd. Franken (19,5 Mrd. Euro).

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