Fünf Ausbrüche von Maul- und Klauenseuche (MKS) in Milchviehbetrieben in Ungarn, sechs in der Slowakei (Stand: 28. April 2025). Je einer davon ereignete sich in unmittelbarer Nähe zu Österreich. Alle Landwirte sind in Alarmstimmung. Denn das für Menschen harmlose MKS-Virus ist nicht nur für Rinder gefährlich, auch andere Klauentiere wie Schafe, Ziegen oder Schweine können von der hochinfektiösen Seuche befallen werden. Die Folgen eines MKS-Ausbruchs sind riesig. Alle Tiere am Hof müssen gekeult werden. Mehrere Tierhalter erkundigten sich in der Bauernanwalt-Redaktion für den Fall der Fälle und wie sie versicherungstechnisch noch vorsorgen könnten.
Zwei Ebenen
Tritt eine anzeigepflichtige Tierseuche auf, hat gemäß den EU-rechtlichen Tierseuchenvorgaben (Animal Health Law) die jeweilige staatliche Hoheitsverwaltung zu reagieren. Bei hochansteckenden Seuchen wie MKS, Vogelgrippe (AI), Afrikanische Schweinepest (ASP), BSE/TSE etc. sind die dafür vorgesehenen Maßnahmen zu setzen: Betriebssperren, Verhängung von Schutz- und Überwachungszonen. Auch sind die Tiere – je nach Seuchenkategorie – unmittelbar zu keulen und die Gehöfte entsprechend zu desinfizieren. Im Gegenzug erhalten die Landwirte staatliche Schadenersatzzahlungen. Doch diese betreffen nur den bloßen Tierwert – und dabei gibt es meist nur Pauschalsätze, die die tatsächlichen Tierwerte nur teilweise abdecken.
Das hält der Beitrag noch für Sie bereit:
- Privatrechtliche Verischerungslösung
- Unterschiede bei den Ertragsschadenspolizzen in Östererich
- Was bei einer Verischerungs noch zu beachten ist
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