Krananhänger dürfen nur von Personen bedient werden, die körperlich und geistig dazu in der Lage sind und hinreichende Erfahrung besitzen. Eine Einschulung durch eine entsprechende Ausbildungsstätte wird empfohlen! Vor Beginn und auch während der Arbeit mit dem Ladekran muss der Bediener den Gefahrenbereich überblicken und sich vergewissern, dass sich niemand darin befindet.
Diese Punkte sind beim Arbeiten mit dem Krananhänger jedenfalls zu beachten:
- Kraftübertragungseinrichtungen an der Maschine (z.B. Gelenkwellen), Quetsch- und Scherstellen sowie sonstige Gefahrenstellen erfordern geeignete Schutzmaßnahmen, um sowohl den Kranführer als auch sonstige Personen vor Unfällen zu schützen.
- Der Führerstand ist so anzuordnen, dass der Bediener durch die Last oder den Kran nicht eingequetscht werden kann. Aufstiege zum Führerstand müssen rutschfest und mit Haltegriffen versehen sein.
Was der Artikel noch bereithält:
- Mehr zum sicheren Arbeiten mit dem Krananhänger
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