Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig und der Bundesverband österreichischer Wildhalter rufen alle Sikawildhalter zur Registrierung auf. Bislang haben sich rund 90 der etwa 250 betroffenen Betriebe gemeldet.
Die vollständige Erfassung ist Voraussetzung dafür, dass Österreich bei der Europäischen Kommission eine Ausnahmegenehmigung beantragen kann. Von einer möglichen Sonderregelung könnten nur jene Betriebe profitieren, die fristgerecht registriert sind.
Zum Antrag: Antrag auf Ausnahmegenehmigung
Grundsätzliches Verbot ab August 2027
Sikawild steht seit August 2025 auf der EU-Liste invasiver gebietsfremder Arten. Nach Ablauf der zweijährigen Übergangsfrist im August 2027 sind Haltung, Zucht und Vermarktung grundsätzlich nicht mehr erlaubt.
Das EU-Recht ermöglicht Ausnahmen, wenn ein zwingendes öffentliches Interesse wirtschaftlicher oder sozialer Art vorliegt. Österreich will diese Möglichkeit für bestehende landwirtschaftliche Betriebe nutzen. Nach einer Zustimmung der Europäischen Kommission müssten die Betriebe die Ausnahme bei der zuständigen Landesbehörde beantragen.
Bis zu 7.000 Tiere in Österreich
In Österreich werden rund 6.000 bis 7.000 Sikahirsche auf etwa 250 landwirtschaftlichen Betrieben gehalten, vor allem zur Fleischproduktion. Viele Betriebe halten zusätzlich Rot- und Damwild.
Sikawild stammt ursprünglich aus Ostasien. Die erste österreichische Population wurde 1907 in Niederösterreich angesiedelt. Heute leben zwei kleinere Populationen frei im Bereich der Donau-Auen.
Antrag auf Ausnahmegenehmigung
Nähere Informationen finden sich auf der Website des BMLUK unter: bmluk.gv.at/sika

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