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Sikawildhaltung: Österreich beantragt Ausnahme
Österreich kämpft um die Zukunft der Sikawildhaltung: Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig hat bei der EU-Kommission eine Ausnahmegenehmigung beantragt. Davon betroffen sind 203 heimische Betriebe. Eine Entscheidung wird bis Jahresende erwartet.
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Bundesminister Norbert Totschnig hat am 30. September 2026 bei der Europäischen Kommission einen Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung für die Haltung von Sikawild eingebracht. Ziel ist es, den betroffenen landwirtschaftlichen Betrieben auch künftig eine rechtssichere Haltung von Sikawild zu ermöglichen.
Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig: „Für mich war von Beginn an klar, dass wir alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen werden, um die Sikawildhaltung in Österreich auch langfristig zu ermöglichen. Genau deshalb haben wir nun den Antrag auf Ausnahmegenehmigung bei der Europäischen Kommission eingebracht. Damit setzen wir uns für Rechtssicherheit für die betroffenen Familienbetriebe, für regionale Wertschöpfung und für den Erhalt dieses wichtigen Betriebszweigs in Österreich ein.“
EU-Listung bringt Einschränkungen für Betriebe
Im August 2025 wurde Sikawild in die europäische Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung aufgenommen. Österreich hatte sich gegen die Aufnahme ausgesprochen, die Listung wurde jedoch mehrheitlich beschlossen und trat am 7. August 2025 in Kraft. Für gelistete Arten gelten auf Grundlage der EU-Verordnung grundsätzlich weitreichende Beschränkungen, unter anderem für Haltung, Zucht und Handel. Für kommerzielle Bestände bestehen Übergangsbestimmungen von bis zu zwei Jahren.
Unmittelbar nach der Entscheidung auf europäischer Ebene hat das Landwirtschaftsministerium (BMLUK) gemeinsam mit dem Verband der Wildtierhalter und der Landwirtschaftskammer Österreich sowie den ebenfalls für invasive Arten zuständigen Bundesländern mit den Vorbereitungen für einen Ausnahmeantrag begonnen. In einem gemeinsamen Prozess wurden die erforderlichen Unterlagen und Nachweise erarbeitet. Nun wurde der Antrag rechtzeitig zur Geltendmachung der Ausnahmemöglichkeit an die Europäische Kommission übermittelt.
203 heimische Betriebe vom Antrag umfasst
Nach einem breiten Aufruf des BMLUK im Sommer 2026 haben sich 203 betroffene Betriebe für den österreichischen Antrag auf Ausnahmegenehmigung gemeldet. Damit soll die weitere Haltung von Tieren auf diesen Betrieben ermöglicht werden. Sikawild stammt ursprünglich aus Ostasien und wurde im 19. Jahrhundert nach Europa eingeführt. In Österreich wurde die erste Sikawild-Kolonie bereits 1907 etabliert. Heute wird ein großer Teil der Tiere in landwirtschaftlichen Gehegen gehalten. Für zahlreiche, überwiegend familiengeführte Betriebe stellt die Sikawildhaltung einen wichtigen Betriebszweig dar. Sie schafft regionale Wertschöpfung und Arbeitsplätze und ist die Existenzgrundlage für die betroffenen Betriebe. Darüber hinaus ist die Sikahaltung ein wichtiger Wirtschaftsfaktor für Gastronomie und auch Tourismus.
Entscheidung der EU-Kommission bis Jahresende erwartet
Die Europäische Kommission prüft nun die von Österreich übermittelten Unterlagen. Die EU-Verordnung sieht grundsätzlich eine Entscheidung innerhalb von 60 Tagen nach Eingang eines Zulassungsantrags vor. Diese Frist kann unter anderem unterbrochen bzw. verlängert werden, wenn ergänzende Informationen angefordert werden. Eine abschließende Entscheidung wird aus heutiger Sicht bis Ende des Jahres erwartet.
Die EU-Verordnung ermöglicht in Ausnahmefällen Zulassungen für Tätigkeiten mit gelisteten Arten, wenn Gründe eines zwingenden öffentlichen Interesses, einschließlich sozialer oder wirtschaftlicher Art, vorliegen. Auf dieser Grundlage hat Österreich den Antrag eingebracht.
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