Die deutschen Bauern sollen von unnötiger Bürokratie entlastet werden. Das ist erklärtes Ziel des Bundeslandwirtschaftsministeriums. Nun hat die zuständige “Initiative Bürokratieabbau” ihren aktuellen Arbeitsfortschritt veröffentlicht.
Dafür veröffentlichte das Landwirtschaftsministerium eine zwölfseitige Liste mit Vereinfachungen für Landwirte, Tierärzte und Lebensmittelhändler. Diese sind in die Kategorien “umgesetzt”, “in Bearbeitung” und “Arbeiten im BMEL abgeschlossen, im weiteren Verfahren” eingeteilt.
Die vollständige Liste der Initiative Bürokratieabbau finden Sie unter diesem Link.
In letztere Kategorie fallen unter anderem Änderungen bei den GAP-Direktzahlung der EU. Beispielsweise wurden Form- und Größenvorgaben für Blühstreifen reduziert. Wer mit der freiwilligen Anlage von Blühflächen auf Ackerland Geld verdienen will, soll dies künftig einfacher tun. Zudem soll die Grenze für freiwillige Brachen deutlich gesenkt: Die Öko-Regelung zu Brachen soll mit 0,1 Hektar in Anspruch genommen werden können, statt zuvor mit mindestens einem Prozent der Betriebsfläche.
Bürokratieabbau in Deutschland: Das ist geplant
Diese Änderungen habe das Landwirtschaftsministerium bei der EU-Kommission eingereicht. “Nach der Genehmigung durch die EU-Kommission werden die im Strategieplan enthaltenen Änderungen durch die entsprechenden GAP-Verordnungen im Herbst 2024 umgesetzt mit Wirkung zu Anfang 2025”, teilt die Initiative Bürokratieabbau dazu mit.
In Arbeit sind nach Aussage der Initiative Bürokratieabbau weitere Entlastungen. So sollen Kontrollen und Sanktionen bei Betrieben bis zu zehn Hektar landwirtschaftlicher Fläche noch in diesem Jahr abgeschafft werden. “Das entlastet insbesondere kleine Betriebe schnell und unmittelbar. In Deutschland betrifft das ein Viertel der Betriebe”, erklären die Verantwortlichen. Zudem soll ab 2025 auf starre Datumsvorgaben bei Mindestbodenbedeckung und Fruchtwechsel in der Agrarförderung verzichtet werden. “Es hat sich gezeigt, dass feste Zeiträume, die sogenannte Datumslandwirtschaft nicht praxistauglich sind”, schreiben die Verfasser dazu. Auch bei den Meldepflichten der Betriebe gibt es Entlastungen: Ab 2025 soll die Erhebung der Bodennutzung landwirtschaftlicher Betriebe schrittweise auf bereits vorliegende Verwaltungsdaten aus dem Kontroll- und Verwaltungssystem der GAP umgestellt werden. Das heißt, die Betriebe werden künftig beispielsweise seltener befragt, welche Feldfrüchte sie anbauen.
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