LandlebenSonnwendfeuer Steiermark 2021: Vorsicht Waldbrandgefahr

Sonnwendfeuer Steiermark 2021: Vorsicht Waldbrandgefahr

Sonnwendfeuer Steiermark 2021
Viele Menschen wollen die Sonnwende am Samstag nachfeiern.
Quelle: Shutterstock

Weil der 21. Juni auf einen Montag fiel, dürfen nach der gültigen Verordnung am Samstag, 26. Juni 2021, Sonnwendfeuer entfacht werden. Dies gab das Land Steiermark in einer Aussendung bekannt. Im Hinblick auf die Vermeidung von Waldbränden, die COVID-Maßnahmen sowie auf den Umweltschutz appellieren Land und Landesfeuerwehrverband, unbedingt die geltenden Bestimmungen einzuhalten.

Der Landesfeuerwehrverband ersucht außerdem per Anmeldeformular um schriftliche Information über die Durchführung eines Brauchtumsfeuers an die Landesleitzentrale „Florian Steiermark“. Eine diesbezügliche Vorlage ist auf der Webseite des Landesfeuerwehrverbandes bereitgestellt. Die Durchführungsmitteilung hilft dabei, unnötige Fehlalarmierungen zu vermeiden und bringt im Ernstfall rasche Hilfe an den richtigen Ort.

Wo Sonnwendfeuer nicht erlaubt sind

Eine Ausnahme für Brauchtumsfeuer gibt es in Graz, wo ein generelles Verbot besteht. Einschränkungen gibt es auch in einigen, hinsichtlich der Luftreinhaltung besonders belasteten Gemeinden, in denen nur jeweils ein Feuer durch die Gemeinde oder einen von der Gemeinde beauftragten Veranstalter genehmigt ist.

Waldbrandgefahr beachten

Vor der Planung eines Sonnwendfeuers rät das Land Steiermark, sich bei der zuständigen Gemeinde bzw. bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde über vorgeschriebene Verbote wie z.B. wegen Trockenheit bzw. über allfällig vorhandene Auflagen zu erkundigen. Dies betrifft insbesondere jene Regionen, die in diesen Tagen aufgrund der derzeitigen Hitzetage als Gebiete mit erhöhter bzw. hoher Gefahr von Wald- und Wiesenbränden ausgewiesen sind. Zu Wäldern ist jedenfalls ein Sicherheitsabstand von mindestens 50 Metern einzuhalten.

Darüber hinaus gilt für alle steirischen Bezirke und die Landeshauptstadt Graz aktuell die sogenannte „Waldbrandverordnung“. Sie verbietet das Hantieren mit offenen Feuer und das Rauchen im Wald sowie im Gefährdungsbereich des Waldes. Die Strafen für die Missachtung reichen von einer Geldstrafe bis zu 7.270 Euro bis hin zu vier Wochen Freiheitsstrafe.

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