LANDWIRT 2023 Nr. 22

Mein Betrieb 22-2023 21 Tipps für Bilanzierer und E/A-Rechner Für buchführende Betriebe (sogenannte „Bilanzierer“) und auch für Einnahmen/ Ausgaben-Rechner ist insbesondere der Gewinnfreibetrag zu nennen, der sich aus dem Grundfreibetrag und dem in- vestitionsabhängigen Freibetrag zusam- mensetzt. • Grundfreibetrag: Der Grundfreibe- trag von 15 % des Gewinnes steht al- len Land- und Forstwirten (auch den pauschalierten Betrieben!) zu. Der Grundfreibetrag kann bis zu einem Gewinn von 30.000 Euro bean- sprucht werden (siehe dazu das Pra- xisbeispiel A). • Investitionsbedingter Gewinnfrei- betrag: Zusätzlich zumGrundfreibe- trag ist für Einnahmen-Ausgaben- Rechner und Bilanzierer (nicht aber für pauschalierte Land- und Forst- wirte) ein investitionsbedingter Ge- winnfreibetrag möglich. Der investi- tionsbedingte Gewinnfreibetrag (über 30.000 Euro) beträgt 13 % für Praxisbeispiel A Der pauschalierte Forstwirt Anton Berger erzielt im Jahr 2023 einen Gewinn von 20.000 Euro. Es steht ihm ein Grund- freibetrag von 3.000 Euro zu. Er hat nur mehr einen Gewinn von 17.000 Euro zu versteuern. Praxisbeispiel B Landwirt Bertram Sparefroh ist seit Jahren EinnahmenAusgaben-Rechner und erzielt 2023 einen Gewinn von 50.000 Euro. Er kauft in diesem Jahr – da er keine anderen Investitionen tätigt – begünstigte Wert- papiere um 3.000 Euro. Berechnung: Sein Grundfreibetrag beträgt 4.500 Euro. Seine Investition in begüns- tigte Wirtschaftsgüter (hier Wertpapiere) beträgt 3.000 Euro. Die Erhöhung des Gewinnfreibetrages macht 20.000 Euro (= 50.000 Euro minus 30.000 Euro) aus und der investitionsbedingte Gewinnfrei- betrag beträgt 2.600 Euro (= 13 % von 20.000 Euro). Ergebnis: Da die Anschaffungskosten des begünstigten Wirtschaftsgutes (Wertpa- piere) den investitionsbedingten Gewinn- freibetrag (2.600 Euro) übersteigen, kann Landwirt Sparefroh einen Gewinnfreibe- trag von insgesamt 7.100 Euro gewinn- mindernd geltend machen. Der endgültige Gewinn aus den Einkünften aus der and- und Forstwirtschaft beträgt 42.900 Euro. die ersten 175.000 Euro abzüglich 30.000 Euro der Bemessungsgrund- lage; für die nächsten 175.000 Euro der Bemessungsgrundlage 7 %; für die nächsten 230.000 Euro der Be- messungsgrundlage 4,5 %; insgesamt somit höchstens 45.350 Euro im Ver- anlagungsjahr. Voraussetzung dafür ist, dass die Erhöhung zur Gänze durch Investitionen in begünstigte Wirtschaftsgüter gedeckt ist. Begünstigte Wirtschaftsgüter sind ei- nerseits grundsätzlich neue Wirt- schaftsgüter des Anlagevermögens (z. B. Mulcher, Seilwinde) und anderer- seits bestimmte Wertpapiere, die min- destens für vier Jahre dem Betrieb ge- widmet werden (siehe dazu Praxisbei- spiel B). Außerdem empfehle ich zu überprü- fen, ob der investitionsbedingte Ge- winnfreibetrag durch Investitionen ausgenutzt werden kann, und – falls erforderlich – die Investitionen noch heuer zu tätigen. Als begünstigte Wertpapiere werden von den Banken z. B. Geldmarkt-, Staatsanleihen- und Mischfonds angeboten. Bei Sonderfragen empfehle ich immer, die Hilfe eines versierten Steuerberaters in Anspruch zu nehmen. n Steuerexperte Dr. Christian Urban ist Lektor an der Universität für Bodenkultur in Wien. Einnahmen können zwar ins nächste Jahr verschoben werden, erhöhen 2024 aber den Gewinn.

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