LANDWIRT 2023 Nr. 22

Mein Betrieb 22 22-2023 Fotohinweis: Nicolas Trummer Geschützte Herkunftsangaben Ein Blick hinter das Kürzel Die Abkürzungen g.g.A. und g.U. auf den Etiketten vieler regionaler Lebensmittel sind den meisten Konsumenten bekannt. Doch wissen sie auch, was hinter dem Kleingedruckten steckt? Ein Blick hinter jene Angaben, die regionalen Traditionsprodukten Schutz vor billigen Imitaten geben. Von Nicolas TRUMMER, LANDWIRT Redakteur D er Grundstein für den Schutz heimischer Produkte wurde im Jahr 1992 gelegt. Damals erließ die Vorgängerin der EU, die Eu- ropäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG), Regeln zum „Schutz geografi- scher Angaben und Ursprungsbezeich- nungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel“. Darauf aufbauend ver- abschiedete die EU im Jahr 2006 ein Gesetz, das erstmals Grafiken zur Kennzeichnung geschützter Angaben beinhaltete. Seit der Gesetzesnovelle im Jahr 2012 sind diese verpflichtend auf den Etiketten geschützter Lebensmittel abzudrucken. In der EU-Verordnung 1151/2012 wird außerdem zwischen zwei Arten von Herkunftskennzeich- nungen unterschieden – der „geschütz- ten Ursprungsbezeichnung“ und der „geschützten geografischen Angabe“. Das Kürzel g.U. Die „geschützte Ursprungsbezeich- nung“ (g.U.) schützt Lebensmittel, die traditionell in einem genau definierten Regionalität geschützt durch die Herkunftsangaben der EU

RkJQdWJsaXNoZXIy MjE2Njk=