LANDWIRT 2023 Nr. 22

6 Bauernanwalt 22-2023 Generalzugang zur Natur? Die bäuerlichen Grund- und Eigentumsrechte stehen zunehmend unter Druck. Geht es nach einer Initiative im österreichischen Parlament, drohen in Zukunft selbst Forstwege öffentlich(er) zu werden. Eine Ge- meinde will das offenbar schon früher durchsetzen. Fotohinweis: Spanring, Google Street View Leopold . Spanring So erreichen Sie den LANDWIRT Bauernanwalt Wir nehmen Ihre Fragen und Probleme ernst und werden nichts unversucht lassen, Sie zu unterstützen, in der Sache zu vermitteln und aufzuklären. Dazu schicken Sie uns bitte Ihre Fragen, Probleme und Fälle samt Unterlagen am besten über unser neues Online-Formu- lar auf unserer Website, via Mail oder über den Postweg. Dabei bitte unbedingt Ihre Telefonnummer (Handy) angeben. Online: auf landwirt-media.com/bauernanwalt Via Mail: bauernanwalt@landwirt-media.com Am Postweg: LANDWIRT Bauernanwalt Hofgasse 5, 8010 Graz I mmer mehr Menschen ergrei die Leidenscha für Aktivitäten in der Natur. Dabei kommt es immer wie- der zu Kon ikten mit den Grundbesit- zern – meist sind dies Land- und Forst- wirte. Dass es für die Benutzung frem- den Eigentums wie Wiesen, Flure, Al- men, Bergland oder Wälder eindeutige gesetzliche Regeln gibt, wird von den Naturnutzern und Freizeitsportlern zunehmend ignoriert. Ganz nach dem Motto „die Natur gehört uns allen“ setzt man sich immer häu ger über diese bestehenden Vorschri en hinweg und sich selbst ins Unrecht (siehe u.a. die Bauernanwalt-Berichte in den Landwirtausgaben 9, 12 und 19/2023). Recht auf Natur? Viele Wander-, Rad- und Reitwege wur- den auch von Gemeinden, Tourismus- verbänden und Reitbetrieben mit den Grundeigentümern auf deren Privat- grund errichtet. Die Spielregeln dafür – insbesondere das Entgelt, die Wegerhal- tungsp ichten und die Ha p ichtfragen – werden vertraglich xiert und sind von den Nutzern einzuhalten. Manchen scheint das vielfältige Angebot für die Naturliebhaber und Freizeit- sportler aber immer noch zu wenig zu sein. So legte kürzlich die SPÖ (Sozial- demokratische Partei) im österreichi- schen Nationalrat einen diesbezüglichen Entschließungsantrag (3588/A(E) vor. Unter dem Schlachtruf „Die Natur ge- hört uns allen!“ wird das Recht auf freien Zugang zur Natur im Verfassungsrang gefordert. Dazu sollte die Bundesregie- rung einen entsprechenden Gesetzesent- wurf u.a. unter folgenden Vorgaben aus- arbeiten: Behördliche Beschränkungen der geforderten Freifahrkarte in die Na- tur dürfen nur aufgrund eines Gesetzes erfolgen. Dabei wäre auf die Schutzgüter Leben, Gesundheit, Eigentum, Sicher- heit von Menschen, Tieren und P an- zen, die Land- und Forstwirtscha und den Umweltschutz Bedacht zu nehmen. Beschränkungen des geforderten Rechts auf freien Naturzugang durch die Grundeigentümer und sonstige Verfü- gungsberechtigte sollten aus Gründen des Schutzes der Privatheit zur Abwehr von Schäden und Belästigungen schon zulässig sein. Über die Zulässigkeit sol- cher Maßnahmen sollte auf Antrag dann aber die jeweilige Verwaltungsbehörde entscheiden. Was dies in der Praxis bedeutet, ist klar: Aushöhlung des bäuerlichen Eigentums- rechtes und Eigentumsschutzes sowie ständige Rechtsunsicherheit, weil immer irgendwer irgendwo fremdes Gut für sich kostenfrei betreten oder nutzen will. Über solche Begehrlichkeiten würden dann nicht ordentliche Gerichte, son- dern Behörden und Ämter be nden. Willkür und Teilenteignungen drohen.

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