AckerbauDüngungGülleStarre Güllefristen versus Realität

Starre Güllefristen versus Realität

Erschienen in: LANDWIRT 18/2025

Die fixen Sperrfristen rauben den Landwirten die Flexibilität.
Quelle: Landpixel

Der Sommer ist bald vorüber, der Herbst rückt immer näher. Dann mähen die Landwirte ihre Wiesen das letzte Mal und bestellen ihre Felder. Und es ist Zeit für die letzte Güllegabe, bevor die Sperrfrist eine längere Pause einläutet. Für viele Landwirte ein Dorn im Auge. Denn das raubt ihnen Flexibilität.

In Österreich gilt

Auf Ackerflächen ohne Ackerfutter ist das Ausbringen von Gülle, Jauche und Gärrückständen ab der Ernte der Hauptfrucht verboten. Nur zu Raps, Gerste und Begrünungen ist die Gabe bis 31. Oktober zulässig, sofern bis 15. Oktober gesät wurde. Das generelle Ende der Sperre ist der 15. Februar. Kulturen mit frühem Stickstoffbedarf wie Durum, Raps und Gerste dürfen ab 1. Februar gedüngt werden. Auf Grünland und Ackerfutterflächen gilt von 30. November bis 15. Februar ein Düngungsverbot.

Was der Artikel sonst noch enthält:

  • Regeln in Deutschland
  • Wetter versus Sperrfrist
  • Einarbeitungsverpflichtung

 

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