Die Blauzungenkrankheit hat sich in der Steiermark ausgebreitet und tritt mittlerweile flächig bis ins Ennstal auf. Betriebe berichten von bis zu 50 % Verlusten bei Schafen. Die Konstellationen, wer gegen welchen Virusstamm geimpft hat, sind sehr unterschiedlich. Ob überlebende Tiere je wieder ganz gesund und leistungsfähig werden ist fraglich. Auch der Plan einer Versicherung gegen die wirtschaftlichen Folgen eines Ausbruchs, die zur Hälfte vom Land Steiermark gefördert werden soll, ist noch nicht ausverhandelt. Der Österreichische Bundesverband für Schafe und Ziegen (ÖBSZ) setzt sich aktuell für Lösungen auf Bundes- und Länderebene ein. Tierverluste durch die Blauzungenkrankheit sind aktuell nämlich nicht von der Tierseuchenversicherung abgedeckt. Schafe & Ziegen aktuell hat bei der Hagelversicherung nachgefragt:
„Die Versicherung sieht eine Absicherung für Betriebsunterbrechungen vor, die infolge behördlich angeordneter Sperren entstehen. Das bedeutet, dass ein Schadensfall dann vorliegt, wenn nach behördlicher Anordnung Tiere gekeult werden bzw. der Betrieb gesperrt wird. Mit dem Inkrafttreten des neuen europäischen Tiergesundheitsrechts (AHL) ist beim Ausbruch der Blauzungenkrankheit eine behördliche Sperre für den Betrieb nicht mehr zwingend vorgesehen. Tierverendungen, also Tierverluste durch die Seuche selbst, sind nicht Bestandteil des Versicherungsschutzes.“
Auch in Oberösterreich und in Niederösterreich ist die Krankheit auf dem Vormarsch. Es bleibt eine schwierige Situation für die Schafbauern in der Steiermark und in ganz Österreich.
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