AgrarpolitikSteuerreform: Was für die Bauern bleibt

Steuerreform: Was für die Bauern bleibt

Mit der Steuerreform soll die Einheitswertgrenze zur Buchhaltungspflicht gestrichten und die Umsatzgrenze auf 700.000 Euro angehoben werden. Foto: Agrarfoto

Von Roman GOLDBERGER, LANDWIRT Redakteur

Am 30. April präsentierte die Bundesregierung die angekündigte Steuerreform. Um 8,3 Milliarden Euro sollen die Bürger pro Jahr entlastet werden, so die Regierung. Darin miteinberechnet wurde auch der Familienbonus,

der bereits im vergangenen Jahr beschlossen worden ist. Bis 2023 sollen alle Maßnahmen umgesetzt sein. Für das kommende Jahr kündigte die Bundesregierung eine Entlastung der sogenannten Geringverdiener an. Bis zu einem Bruttogehalt von 2.200 Euro sollen die Sozialversicherungsbeiträge reduziert und damit das Nettogehalt erhöht werden. Auch bei Pensionen wird der SV-Bonus bis zu einer Brutto-Pension von 2.100 Euro angewendet.

Ab 2021 werden die unteren drei Tarifstufen für die Lohn- und Einkommensteuer reduziert, und ab 2022 soll die Körperschaftsteuer verringert werden. Für die Landwirtschaft hat die Bundesregierung eine Entlastung von 120 Millionen Euro angekündigt. Hier sind auch die Maßnahmen im Bereich der Sozialversicherung sowie der Pensionen miteingerechnet. Auch bei den Beiträgen zur Sozialversicherungsanstalt der Bauern soll es zu Einsparungen kommen. Hier die Details des Agrarpakets:

28 Mio. Euro aus Krankenversicherung

Ab 2020 soll bei der Sozialversicherungsanstalt der Bauern der Beitragssatz für die Krankenversicherung um 1 % gesenkt werden. Das führt bei krankenversicherten Betrieben zu einer Senkung der Sozialversicherungsbeiträge. Für einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb mit einem Einheitswert von 10.000 Euro bedeutet das eine jährliche Entlastung von 248,40 Euro. Bei einem Einheitswert von 40.000 Euro sind es jährlich 544,40 Euro und ein Betrieb in der Höchstbeitragsgrundlage spart damit jährlich 722,20 Euro. Insgesamt soll laut Bundesregierung durch diese Maßnahmen ein Entlastungsvolumen von 28,4 Mio. Euro erreicht werden. 130.500 Betriebe sollen damit entlastet werden.

23 Mio. Euro durch Streichung der „Schaumweinsteuer“

Im Jahr 2014 wurde die sogenannte Schaumweinsteuer eingeführt, mit der die Produktion von Sekt und Champagner mit einem Euro pro Liter besteuert wurde. Die ersatzlose Streichung dieser Bagatellsteuer soll ab 2022 die österreichischen Schaumweinproduzenten mit insgesamt 23 Mio. Euro entlasten. Der Anteil der bäuerlichen Schaumweinproduzenten ist in dieser Gruppe allerdings gering, es sind schätzungsweise 200 bis 300 Betriebe.

10,5 Mio. Euro für bäuerliche Mindestpension

Durch die Absenkung des Anrechnungsprozentsatzes beim fiktiven Ausgedinge von 13 % auf 10 % sollen Bezieher der bäuerlichen Mindestpension ab 2021 um 10,5 Mio. Euro entlastet werden. Wird ein land- und forstwirtschaftlicher Betrieb übergeben, wird für die Berechnung der Ausgleichzulage zur Pension das sogenannte fiktive Ausgedinge angerechnet. Die Absenkung des Anrechnungssatzes werde die monatliche Mindestpension aus dem Bereich der Landwirtschaft laut Regierung um bis zu 28 Euro (Einzelrichtsatz) und um bis zu 42 Euro (Ehegattenrichtsatz) anheben.

5–10 Mio. Euro durch Gewinnglättung

Bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben, die Teilpauschalierung oder Einnahmen- Ausgaben-Rechnung betreiben sowie bei buchführungspflichtigen Betrieben soll ab 2021 die Einkommensteuer auf Basis einer mehrjährigen Durchrechnung ermittelt werden. Durch die geplante dreijährige Gewinnglättung sollen Schwankungen aufgrund von Ernte- und Produktionsausfällen ausgeglichen werden. Das Landwirtschaftsministerium schätzt das Entlastungsvolumen auf 5 bis 10 Mio. Euro jährlich.

7 Mio. Euro durch Fusion der Sozialversicherung

Eine weitere Entlastungsmaßnahme im Bereich der Krankenversicherung geschieht im Zuge der Fusion der SVB mit der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft. Damit wird die Mindestbeitragsgrundlage für die Krankenversicherung für pauschalierte Betriebe ab 2021 von 4.100 auf 2.200 Euro gesenkt. Davon sind 19.000 Betriebe betroffen, die durch die Maßnahmen laut Bundesregierung bis zu 346 Euro pro Jahr einsparen. Etwas größer ist die Ersparnis für Betriebe, die die SV-Option nutzen. Hier wird die Mindestbeitragsgrundlage an das pauschale System angeglichen. Zudem fällt der 3-%-Zuschlag für Optionsbetriebe weg, was den betroffenen 4.200 Betrieben in ganz Österreich jährlich bis zu 1.000 Euro an Ersparnis bringen soll.

2,5 Mio. Euro für hauptberuflich beschäftigte Kinder

Keine direkte Entlastung, aber eine Erhöhung der Alterspension ist für hauptberuflich in der Landwirtschaft beschäftigte Kinder bis zum 27. Lebensjahr geplant. Bisher lag die Beitragsgrundlage der Pensionsversicherung bei einem Drittel der Beitragsgrundlage des Betriebsführers. Ab 2021 soll diese auf die Hälfte der Beitragsgrundlage des Betriebsführers angehoben werden. Damit soll die Beschäftigung am Betrieb für zukünftige Hofübernehmer attraktiver werden. Im vergangenen Jahr waren in Österreich durchschnittlich 2.400 Kinder bis zum 27. Lebensjahr hauptberuflich im elterlichen Betrieb angestellt. Die Entlastung soll laut Bundesregierung bei 2,5 Mio. Euro liegen.

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