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Pauschalierende Landwirte sollten ihre Gebrauchtmaschinen möglichst noch bis Ende Juni verkaufen. Solange können sie in der Verkaufsrechnung noch den Pauschalsatz von derzeit 7,8 % ausweisen. Ab 1. Juli müssen auch Pauschalierer beim Verkauf von Gebrauchtmaschinen den vollen Mehrwertsteuersatz von 19 % zahlen.
Die Änderung ist die Folge eines Urteils des Bundesfinanzhofs in Karlsruhe. Gebrauchtmaschinen seien keine land- und forstwirtschaftliche Urproduktion, urteilten die Richter dort. Und somit stelle der vergünstigte Steuersatz beim Handel mit diesen einen Verstoß gegen die EU-Mehrwertsteuersystemrichtlinie dar.
„Jede Maschine, die noch vor dem 1. Juli 2026 verkauft wird, löst jedoch keine Steuerzahlung ans Finanzamt aus“, sagt Ecovis-Steuerberaterin Vladimira Heissel. Wer gebrauchte Traktoren verkaufen will und pauschaliert, sollte dies unbedingt noch in den nächsten Monaten erledigen.
<h2>Was dieser Artikel noch bereit hält:</h2>
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<li>Mehrwertsteuer und Pauschalsatz beim Gebrauchtmaschinenverkauf</li>
<li>Rechnung richtig ausstellen und Steuer korrekt ausweisen</li>
<li>Ernte ab Feld und Pauschalierung bei Marktfrüchten</li>
<li>Wann lohnt es sich, zu optieren?</li>
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