ForstStreit um die Grenze

Streit um die Grenze

Quelle: Jäger

Ein Grenzstreit entsteht, wenn Nachbarn voneinander abweichende Behauptungen über den Verlauf der Grenze aufstellen. Im Hinblick auf den Grenzverlauf ist ein Grenzstreit nichts anderes als ein Streit um einen Grundstreifen. Oder um ein ganzes, an der Grenze liegendes Grundstück, welches von unterschiedlichen behaupteten Grenzlinien eingeschlossen wird. Der übliche Weg zur gerichtlichen Schlichtung eines solchen Grenzstreits ist das Außerstreitverfahren nach §§ 850–853 Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB). Die Nachbarn haben sich dabei im Vergleichswege selbst auf eine neue Grenze zu einigen, und zwar durch

  • Kennzeichnung einer Grenze, bei der die Gefahr besteht, dass die Grenzzeichen unkenntlich werden könnten,
  • Wiederherstellung einer unkennbar gewordenen Grenze oder
  • Bereinigung eines Streits über den Verlauf der Grenze.

Dazu ist ein Antrag auf Erneuerung oder Berichtigung der Grenze an das örtlich zuständige Bezirksgericht (Außerstreitgericht) zu richten. Dieses führt ein mehrstufiges Verfahren ab und untersucht,

  • ob bloße Grenzerneuerung in Betracht kommt. Also eine Neuvermarkung, weil bestehende Grenzzeichen unkenntlich zu werden drohen oder bereits unkenntlich geworden sind. Falls nicht:

Was der Artikel noch bereithält:

  • Außerstreitverfahren
  • Wer trägt die Kosten?
  • Strafrechtlicher Schutz der Grenze
  • u.v.m.

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