Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) fördert den Kauf von Präventionsprodukten. Mit der Förderung sollen Betriebe Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz optimieren.
Arbeitssicherheit: Das fördert die SVLFG
Gefördert werden:
- Fang- und Behandlungsstand für Rinder (nur für Betriebe, die mit Rinderhaltung bei der LBG veranlagt sind), 30 % Förderung, max. 1.000 Euro
- Halsfangrahmen mit Schwenkgitter für Rinder (nur für Betriebe, die mit Rinderhaltung bei der LBG veranlagt sind), 30 %, max. 250 Euro
- Kälberfangkorb (K-Box protect, nur für Betriebe, die mit Rinderhaltung bei der LBG veranlagt sind), 30 %, max. 600 Euro
- Höhensicherungsgerät für Hubarbeitsbühnen, 30 %, max. 100 Euro
- Funkgesteuerte Fällkeile, 30 %, max. 600 Euro
- Kamerabasierte Personenerkennungssysteme (nach dem Prüfungssatz GS BAU – 71), 30 %, max. 600 Euro
- Gebläseunterstütztes Atemschutzgerät, 30 %, max. 400 Euro.
Die SVLFG berücksichtigt nur Anträge, die ab Beginn der jeweiligen Aktion eingehen, und bezuschusst keine Anschaffungen, die vor Erhalt der Förderzusage getätigt wurden. Das Formular für die Antragstellung gibt es auf svlfg.de/arbeitssicherheit-verbessern.
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