Mit einem Testament setzt der Erblasser seine Erben fest. Ein Testament ist die letztwillige Verfügung einer Person, mit der diese bestimmt, was mit ihrem Nachlass geschehen soll. Darin ist festgehalten, wer die hinterlassenen Sachund Geldwerte erben soll, was die Erben damit tun dürfen und welche anderen Bedingungen eventuell noch damit verknüpft sind.
Ein Testament ist also eine ernste Sache und ein wichtiges Dokument. Deshalb gibt es genaue gesetzliche Vorgaben, wie ein Testament abgefasst sein muss, damit es rechtlich gültig ist. Umso bitterer ist es, wenn es plötzlich verschwunden ist.
Ein Leser aus Niederösterreich schreibt mir:
„Wir waren der Meinung Begünstigte in einem Testament zu sein. Folgende Sachlage: Die Kopie des Testaments wurde zuhause aufbewahrt und das Original beim Notar hinterlegt. Der ursprüngliche Notar ging in Pension und die Kanzlei wurde von einem neuen Notar weitergeführt.
Da wir die gesamten Begräbniskosten bezahlten, wurden wir von diesem Notar verständigt.
Erster Kontakt mit der Angestellten dieses Notars, diese sagte: ‚Das Testament ist nicht auffindbar, es ist vermutlich beim Vorgänger verloren gegangen, da dieser sehr ‚schlampig‘ war, es sind keinerlei Unterlagen vorhanden und die Kopie ist ungültig.‘
Zwei Wochen später ein telefonischer Kontakt, wo uns mitgeteilt wurde, dass das Testament vom bereits verstorbenen Partner des Notars bei der Übernahme der Kanzlei übernommen worden war, es aber nicht auffindbar sei. Deshalb sollten wir zuhause danach suchen.
Worauf wir einen neuen Termin beim Notar vereinbarten. Dieser teilte uns mit, dass der Verstorbene vier Monate vor seinem Tod bei ihm gewesen sei, und das Testament vor seinen Augen vernichtet habe. Auch hierzu liegt keine Unterschrift oder ein Protokoll der Handlung auf.
Unserer Meinung nach hat das so nicht stattgefunden, da der Verstorbene bis kurz vor seinem Tod immer wieder bekräftigte, dass wir die Erben seines Besitzes seien. Es sind zwar Geschwister des Verstorbenen vorhanden, jedoch hatte dieser mit ihnen Jahrzehnte lang keinen Kontakt, und diese betonten sogar beim Begräbnis nichts zu erben, da wir wie seine Familie für ihn waren. Deshalb vermuten wir, dass das Testament bei der Übergabe der Kanzlei an den neuen Notar verloren ging, weil auch die drei verschiedenen Aussagen aus der Kanzlei des Notars sehr seltsam sind.
Darum unsere Anfrage an Sie: Ist es überhaupt möglich ein Testament ohne eine Unterschrift zu vernichten? Welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es in diesem Fall?“
Abgabebestätigung bei Notar
Der Testierende kann sein Testament jederzeit ändern oder vernichten.
Wenn das Testament aber bei einem Notar hinterlegt wurde und der Testierende vom Notar die Vernichtung verlangt, erscheint es seltsam, dass darüber kein Protokoll aufliegt.
Es könnte auch noch hinterfragt werden, ob der Testierende vielleicht vor drei gleichzeitig anwesenden Zeugen erklärt hat, dass Sie seine Erben sein sollten. Dann läge nämlich ein mündlicher letzter Wille (Testament) vor.
Allerdings müssten diese allfälligen drei Zeugen vor Gericht bestätigen, dass der Testierende seinen Willen in Anwesenheit aller drei Zeugen bekundet hat.
Letztlich kann aus der Bemerkung, dass die Verwandten gar nichts erben wollen, geprüft werden, wer die gesetzlichen Erben sind und ob diese allfällig auf ihr Erbe zu Ihren Gunsten verzichten.
Ansonsten ist bei einem Verlust eines Testamentes im Streitfall der Beweis zu erbringen, dass das Testament tatsächlich errichtet und bei dem Notar hinterlegt wurde (Abgabebestätigung). Auf jeden Fall sollte auch mit der Notariatskammer Kontakt aufgenommen und geprüft werden inwieweit der Notar für die miserable Dokumentation und den eventuellen Verlust haftet.
Sie wollen uns Ihre Meinung zum Thema sagen? Schreiben Sie uns:
hans.meister@landwirt-media.com, Tel.: 0043 316/821636-167, Fax: DW 151
Kommentare