
Der deutsche Bundestag hat Ende Juni 2025 ein Gesetz zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes beschlossen. Damit wird die Frist für die Umsetzung der Kennzeichnung von frischem Schweinefleisch vom 1. August 2025 auf den 1. März 2026 verlängert. Der Deutsche Raiffeisenverband (DRV), die Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands (ISN) und der Bundesverband Rind und Schwein (BRS) begrüßten diese Entscheidung. Laut DRV-Geschäftsführer Christian Weseloh wäre die ursprünglich geplante Frist „schlichtweg nicht möglich gewesen“.
Gleichzeitig mahnten alle Verbände weitere Anpassungen am Gesetz an. Für die ISN ist entscheidend, „dass das Gesetz erst dann in den Einsatz kommt, wenn es auch praxistauglich ist“. Es sei wichtig, die gewonnene Zeit zu nutzen, um Fehler zu korrigieren, darin waren sich alle einig. Unter anderem drängen die Verbände auf eine bundesweit einheitliche Auslegung des Gesetzes, um zusätzlichen Bürokratieaufwand in den Betrieben zu vermeiden.
Der DRV will zusätzlichen Registrierungsaufwand und die Nachweispflicht gestrichen sehen. Auch das sogenannte „Downgrading“ muss dem Raiffeisenverband zufolge im neuen Gesetz vorgesehen werden, damit Ware, die hohen Tierwohlstandards entspricht, aber nicht entsprechend vermarktet werden kann, in einer niedrigeren Haltungsstufe abgesetzt werden kann.
Zudem sehen die Branchenverbände insbesondere bei der Wettbewerbsgleichheit noch Änderungsbedarf. Heimische Ware dürfe gegenüber den nicht kennzeichnungspflichtigen Importen nicht benachteiligt werden. So forderte Weseloh, dass eine Kennzeichnungspflicht auch für Importware gelten müsse.
BRS: „EU-weite Herkunftskennzeichnung ist wichtiger“
Auch der Bundesverband Rind und Schwein (BRS) begrüßte grundsätzlich die Verschiebung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes. Dr. Haiko Hofmann vom BRS sagt dazu: „Eine Verschiebung des Gesetzes war zu diesem Zeitpunkt eine wichtige Entscheidung. Diese Zeit muss nun genutzt werden, um wesentliche Probleme und Fallstricke zu beheben.“ Im Sinne des Bürokratieabbaus sollten die neuen Kennnummern wieder abgeschafft werden. Die Branche habe mehrfach darauf hingewiesen, dass eine Ausweitung der Viehverkehrsverordnung um die jeweilige Haltungsform zweckdienlicher wäre. Hofmann meint: „Wir beobachten eine unterschiedliche Auslegung der Kriterien der jeweiligen Haltungsformen in den verschiedenen Bundesländern. Dies ist weder für Landwirte noch für Verbraucher nachvollziehbar, geschweige denn transparent. Wir brauchen eine bundesweit einheitliche Auslegung der Buchtenstrukturierungselemente. Zudem wäre es wichtig, eine zentrale Meldestelle für die Haltungskennzeichnung einzurichten. Betriebe sollten von der Meldepflicht befreit sein, solange sie dem gesetzlichen Standard (Haltungsform 1) entsprechen.
Für den Branchenverband ist allerdings die Ausweitung der EU-weiten Herkunftskennzeichnung wichtiger als die Haltungskennzeichnung in Deutschland. Verbraucher sollten laut dem BRS ein Recht darauf haben, sich über die Herkunft eines Produkts in allen Absatzwegen zu informieren.
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