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Tipps zum „System Immergrün“

Von Willi PESZT

Neben dem Anbau von Zwischenfrüchten (LANDWIRT Ausgabe 14) wurde mit dem System Immergrün eine völlig neue Maßnahme in das ÖPUL aufgenommen. Mindestens 85 % der Ackerfläche* müssen ganzjährig, flächendeckend bedeckt sein. Zwischen der Ernte der Hauptfrucht und dem Zwischenfruchtanbau dürfen maximal 30 Tage liegen. Der gleiche Zeitraum gilt auch zwischen dem Umbruch der Zwischenfrucht und der nachfolgenden Hauptoder Zwischenfruchtsaat. Folgen zwei Hauptfrüchte aufeinander, so dürfen maximal 50 Tage zwischen Ernte und Saat liegen. Bis 20. September müssen abfros tende Zwischenfrüchte aktiv angelegt werden. Bei winterharten Kulturen gilt der Stichtag 1. Oktober. Außerdem müssen im System Immergrün schlagbezogene Aufzeichnungen über die Ernte der Hauptkultur, Anlage und Umbruch von Zwischenfrüchten und über die Anlage der nachfolgenden Hauptkultur geführt werden. Die Prämie liegt bei 80 Euro/ha.

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