GrünlandTrockenheit: ÖPUL-Ausnahmen für Biodiversitätsflächen 2026

Trockenheit: ÖPUL-Ausnahmen für Biodiversitätsflächen 2026

Angesichts der Trockenheit gelten 2026 Ausnahmen bei Biodiversitätsflächen.
Quelle: INTREEGUE Photography / shutterstock.com

Aufgrund erheblicher Niederschlagsdefizite und des dadurch verringerten Futteraufwuchses werden im ÖPUL 2023 befristete Erleichterungen für Betriebe in den Maßnahmen UBB und Bio ermöglicht. Ziel ist es, die Auswirkungen der Trockenheit abzufedern und gleichzeitig die Förderziele aufrechtzuerhalten. Die Ausnahmen gelten ausschließlich für das Antragsjahr 2026.

Mehr Infos über die Ausnahmen und Beispiele

Acker-Biodiversitätsflächen früher nutzbar

Acker-Biodiversitätsflächen dürfen im Jahr 2026 bereits vor dem 1. August genutzt werden. Für diese Flächen wird allerdings keine UBB- oder Bio-Prämie ausbezahlt. Betriebe, die mehr als 25 % ihrer Acker-Biodiversitätsflächen vorzeitig nutzen, müssen den Mehrfachantrag 2026 korrigieren. Dafür ist auf den betroffenen Schlägen der Code OPUBB beziehungsweise OPBIO einzutragen. Die Vorgaben zur maximal zweimaligen Nutzung pro Jahr sowie alle weiteren Auflagen bleiben bestehen. Auf DIVSZ-Flächen, die auch mit „NAT“ (=Naturschutz) codiert sind, gilt diese Ausnahme nicht. Die Auflagen gemäß NAT-Projektbestätigung gelten weiter unverändert.

Änderungen bei Grünland-Biodiversitätsflächen

Bei der Variante „Erste Nutzung frühestens mit der zweiten Mahd“ (Code DIVSZ) kann die erste Nutzung um 14 Tage vorgezogen werden. Voraussetzung ist, dass auf vergleichbaren Flächen bereits die zweite Mahd erfolgt oder vorgesehen ist. Zusätzlich kann die bestehende regionale Vorverlegungsmöglichkeit von vier bis sieben Tagen berücksichtigt werden. Auch in diesem Fall entfällt auf den betroffenen Flächen die UBB- beziehungsweise Bio-Prämie. Für die frühzeitige Nutzung ist ebenfalls eine Korrektur des Mehrfachantrags mit den Codes OPUBB oder OPBIO erforderlich.

Verkürzung des nutzungsfreien Zeitraums

Bei der Variante „Nutzungsfreier Zeitraum“ (Code DIVNFZ) kann der Zeitraum nach dem ersten Schnitt auf sieben Wochen verkürzt werden. Ein Wechsel von DIVSZ auf DIVNFZ ist bis 14. Juni ohne Prämienkürzung möglich.

Die Korrektur des Mehrfachantrags kann auch nach der Nutzung erfolgen, sollte laut Vorgaben aber zeitnah durchgeführt werden. Nur entsprechend codierte Flächen werden bei Vor-Ort-Kontrollen und im Flächenmonitoring gesondert berücksichtigt. Nicht codierte, vorzeitig genutzte Flächen führen zu Beanstandungen.

Höhere Gewalt

Bei Kontrollen soll die Trockenheitssituation laut Vorgaben berücksichtigt werden, etwa bei Problemen mit dem Feldaufgang oder der Grundfutterversorgung auf Weiden und Almen. Können Förderauflagen aufgrund der Trockenheit nicht eingehalten werden (z.B. fehlende Wasserversorgung auf Almen), besteht zudem die Möglichkeit, höhere Gewalt geltend zu machen.

(Quellen: BMLUK, AMA)

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