AgrarpolitikTrotz ausstehender Prüfung: Mercosur-Abkommen wird angewandt

Trotz ausstehender Prüfung: Mercosur-Abkommen wird angewandt

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Durch den Abbau von Handelsbarrieren und Zöllen soll das Mercosur-Abkommen den Austausch von Waren und Dienstleistungen angekurbeln.
Quelle: PX Media/shutterstock.com

Das kündigte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen am 27. Februar 2026 in Brüssel an. Am Donnerstag (26. Februar 2026) hatten die beiden Uruguay und Argentinien das Abkommen ratifiziert und damit den Weg für diesen Schritt geebnet.

Die vorläufige Anwendung wird es Unternehmen in der EU und aus Uruguay und Argentinien schon vor dem formellen Inkrafttreten des Abkommens ermöglichen, von neuen Zollregeln zu profitieren. Dies ist vor allem deswegen relevant, weil das formelle Inkrafttreten wegen des Europäischen Parlaments noch Monate oder länger auf sich warten lassen könnte. Dieses hatte im Jänner mit knapper Mehrheit beschlossen, das Abkommen vor einer endgültigen Abstimmung vom Europäischen Gerichtshof überprüfen zu lassen. Wie lange es dauert, bis die Luxemburger Richter ihre Einschätzung vorlegen, ist unklar. Es gibt keine Höchstfristen. Aus Luxemburg hieß es, dass die letzten Gutachtenverfahren zwischen 16 und 26 Monaten gedauert hätten.

Der Mercosur-Deal

Der Mercosur-Deal war zu Jahresbeginn in Paraguay nach mehr als 25 Jahren Verhandlungen gegen den Willen von Staaten wie Frankreich und Polen unterzeichnet worden. Damit soll eine neue Freihandelszone mit rund 720 Millionen Einwohnern geschaffen werden. Durch den Abbau von Handelsbarrieren und Zöllen soll der Austausch von Waren und Dienstleistungen angekurbelt werden. Besonders große Chancen werden für die Autoindustrie, den Maschinenbau und die Pharmabranche gesehen. Auf Autoimporte in die Mercosur-Länder wird beispielsweise derzeit ein Zoll in Höhe von 35 % fällig.

Neben Uruguay und Argentinien sind auch Brasilien und Paraguay bei dem Abkommen mit dabei. Sie werden auch von der vorläufigen Anwendung profitieren können, wenn sie den nationalen Zustimmungsprozess abgeschlossen haben.

Schutzmechanismen für die Landwirtschaft

Gegner des Abkommens befürchten dass EU-Standards bei Verbraucherschutz, Umwelt und Tierwohl beeinträchtigt werden könnten – was die EU-Kommission allerdings kategorisch zurückweist. Widerstand gegen das Abkommen hatte es in Europa vor allem aus der Agrarbranche gegeben. Diese sieht die Konkurrenz aus den Mercosur-Staaten als Existenzbedrohung für die europäische Landwirtschaft. In Südamerika können etwa Agrarprodukte wie Rindfleisch günstiger und mit anderen Standards produziert werden als in Europa.

Um ausreichend Regierungen von Mitgliedstaaten dennoch zur Unterstützung des Abkommens zu bewegen, wurden in den letzten Monaten noch weitreichende zusätzliche Schutzmechanismen für Landwirte geschaffen. Im Fall eines schädlichen Anstiegs der Einfuhren aus den Mercosur-Staaten oder eines übermäßigen Preisverfalls für die EU-Erzeuger sollen damit rasch Gegenmaßnahmen in Gang gesetzt werden können. Diese würden dazu führen, dass Zollvorteile vorübergehend wieder ausgesetzt werden.

Schutzklauseln ab dem ersten Tag

Österreichs Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig fordert die konsequente Umsetzung dieser Schutzklauseln ein: „Unser Einsatz hat dazu geführt, dass im Sinne der Fairness für unsere bäuerlichen Familienbetriebe Schutzklauseln beschlossen wurden. Diese Maßnahmen müssen ab Tag eins der Anwendung auf Punkt und Beistrich umgesetzt werden. Die vorläufige Anwendung des Abkommens ist für mich daher kein Schlussstrich, sondern ein klarer Arbeitsauftrag, weiter für eine wettbewerbsfähige Landwirtschaft in Österreich und Europa zu kämpfen.“

 

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