LandlebenErnährungVegane Produkte: Schweiz verbietet Tierbezug im Namen

Vegane Produkte: Schweiz verbietet Tierbezug im Namen

Wurstwaren
Künftig dürfen in der Schweiz keine Tierarten, wie Huhn, Rind, Schwein etc. in der Bezeichnung von veganen Produkten genannt werden. Bezeichnungen wie Wurst bleiben weiterhin erlaubt.
Quelle: agrarfoto.com

Künftig dürfen in der Schweiz pflanzliche Fleischersatzprodukte nicht mehr mit dem Namen der imitierten Tierart bezeichnet werden. Zu diesem Entschluss kam das Schweizerische Bundesgericht am Freitag, 2. Mai 2025 in Lausanne. Dem Rechtsurteil war ein Streit um die Bezeichnung von veganen Produkten der Planted Foods AG, die mit Namen wir „planted.chicken“ wirbt, vorausgegangen. Dem Urteil des Bundesgerichts nach sind solche Bezeichnungen nun nicht mehr zulässig, „auch wenn dies zusätzlich zu einem Hinweis auf ihre pflanzliche Herkunft erfolgt“. Wenn pflanzliche Produkte auf eine Tierart Bezug nehmen, aber kein Fleisch enthalten, stellt das eine „Täuschung“ dar. Dem Urteil nach müssen Ersatzprodukte so gekennzeichnet und beworben werden, dass es Konsumenten möglich ist, „die tatsächliche Art des Lebensmittels zu erkennen und es von Erzeugnissen, mit denen es verwechselt werden könnte, zu unterscheiden“.

Andere Entscheidung des Bundesgerichts

Die Planted Foods AG wurde 2019 gegründet und hatte 2021 vom Kantonalen Labor Zürich verboten bekommen, Tierartbezeichnungen für seine veganen Produkte zu verwenden. Der Fleischersatzhersteller wehrte sich gegen das behördliche Verbot gerichtlich und bekam vom Verwaltungsgericht im Kanton Zürich recht. Das Eidgenössische Departement des Innern focht die Entscheidung der Verwaltungsrichter an. Das Bundesgericht hat dieser Beschwerde nun stattgegeben und das vorinstanzliche Urteil aufgehoben. In der Schweiz ist das Bundesgericht die oberste rechtsprechende Behörde und somit die letzte Instanz bei Rechtsstreitigkeiten. Enttäuscht von dem Urteil zeigte sich Planted Foods. Das Unternehmen gab an, dass das Urteil zwar generelle Fleischbegriffe stärke, die keine Tierart erwähnten, wie Steak oder Filet, es spreche aber „Fleischliebhabern jede Kompetenz ab“. Das Urteil bezieht sich lediglich auf die Nennung von Tierarten. Weiterhin erlaubt bleiben aber laut der Schweizer Zeitschrift „Beobachter“ Bezeichnungen wie vegane „Wurst“. AgE

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