Die Diskussion um Nährstoffeinträge aus der Landwirtschaft geht in die nächste Runde. Eigentlich ist mit dem aktuellen Düngegesetz auch die Stoffstrombilanzverordnung seit 2018 in Kraft getreten. Spätestens ab dem Jahr 2023 müsste eigentlich ein Großteil der Landwirte die umstrittene
Berechnung erstellen. Aber eben nur eigentlich. Denn aktuell steht eine Reform des Düngegesetzes im Raum. Und damit ist die Zukunft der Stoffstrombilanz ungewiss.
Im Juli noch hatte der Bundesrat einen Entwurf der Bundesregierung zur Novelle des Düngegesetztes abgelehnt. Unter anderem weil Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir an der Stoffstrombilanz festhielt. Im September forderten die Bundesländer auf der Agrarministerkonferenz erneut, die Stoffstrombilanzverordnung aufzuheben. Özdemir akzeptierte. Gleichzeitig sagte er zu, die Pläne für eine „Nährstoffbilanzverordnung“ als Nachfolgeregelung in dieser Legislaturperiode nicht mehr weiterzuverfolgen. Anfang Oktober rief die Bundesregierung nun den Vermittlungsausschuss an, um eine gemeinsame Lösung zu finden. Wann der aber zusammentritt, ist nach wie vor offen.
Gemeinsamer Appell
Für eine zügige Aufnahme des Vermittlungsverfahrens zur Novelle des Düngegesetzes sprechen sich nun auch 16 Verbände und Organisationen aus den Bereichen Umweltschutz, Land- und Wasserwirtschaft sowie eine Reihe von Agrarwissenschaftlern in einem gemeinsamen Appell aus. Die Unterzeichner plädieren dafür, umgehend eine Monitoringverordnung auf den Weg zu bringen. Nichts Neues, fordert die EU doch genau das. Interessanter ist: Im gemeinsamen Appell warnen die Verbände zugleich davor gewarnt, die Stoffstrombilanzverordnung zu streichen. Denn nur durch das Zusammenspiel aus Stoffstrombilanz und Monitoring könne man Verursachergerechtigkeit in der Düngepolitik schaffen, so der Tenor. Man sehe die Stoffstrombilanz als Alternative zum System der Roten Gebiete. Darin seien die Einschränkungen für Betriebe nicht verursachergerecht. Nicht die betriebsindividuellen Nährstoffe würden dort beachtet, sondern lediglich die Gebietsansässigkeit eines Betriebes sei relevant. Allerdings müsse man die aktuell geltende Stoffstrombilanz dafür bundesweit einheitlich regeln und bewerten, um eine einfache Datenerfassung zu ermöglichen und doppelte Dokumentationen zu vermeiden.
Außerdem gelte es, Stickstoff- und Phosphorüberschüsse zu erfassen, sowie umweltwirksame und betriebsindividuelle Höchstwerte zu entwickeln und vorzugeben. Zu den Unterzeichnern zählen unter anderem der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), der Naturschutzbund Deutschland (NABU), der Dachverband Deutscher Naturschutzring (DNR), die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL), Naturland und der Bundesverband Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW). Unterstützt wird die Initiative unter anderem von den Wissenschaftlern Prof. Friedhelm Taube, Prof. Sebastian Lakner, Prof. Nicola Fohrer und Prof. Klaus Dittert.
Kommentare