AgrarpolitikVerlustersatz wird gut angenommen

Verlustersatz wird gut angenommen

Auch Legehennen-Betriebe konnten Verlustersatz beantragen.
Quelle: Agrarfoto.com

Der Verlustersatz für durch coronabedingte Schließungen in Gastronomie und Hotellerie indirekt betroffene landwirtschaftliche Betriebszweige wird laut Landwirtschaftsministerium gut angenommen. Mit Stand 30. August wurden insgesamt 26,5 Mio. Euro ausbezahlt, davon 17,2 Mio. Euro im Schweinesektor. In den Bereich Kartoffeln gingen 4,2 Mio. Euro, während bislang 5,1 Mio. Euro in den Eierbereich flossen. Insgesamt wurden für diese Maßnahme bis zu 60 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Die Antragstellung war vom 15. Februar bis 15. Juni möglich. Betroffen sind die vier Betriebszweige Schweinemast und Zuchtsauen, Speise- und Saatkartoffeln, Legehennen sowie Wein.

Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger zieht jetzt eine positive Zwischenbilanz. “Die Corona-bedingten Schließungen im Tourismus und in der Gastronomie hatten massive Auswirkungen auf manche landwirtschaftlichen Betriebszweige. Mit dem Verlustersatz konnten wir aber schnell, einfach und direkt Einkommensverluste abfedern. Dass unsere Unterstützungsmaßnahmen erfolgreich gewirkt haben, zeigt sich auch bei der landwirtschaftlichen Einkommensentwicklung, die trotz Corona-Krise stabil gehalten werden konnte”, betont Köstinger.

100.000 Euro Förderobergrenze

Indes konnte der Verlustersatz von landwirtschaftlichen Betriebszweigen beantragt werden, die im Betrachtungszeitraum von Oktober 2020 bis März 2021 einen entsprechenden Verlust erlitten haben. Als Vergleichszeitraum dienten die gleichen Monate des Vorjahres. Die Förderobergrenze liegt bei 100.000 Euro für jeden Betriebszweig. Zudem ist eine beihilferechtliche Obergrenze von 225.000 Euro je Landwirt zu beachten.

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