Im vergangenen Juni ist der erste Fall der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Tschechien bekannt geworden. Damit hat die Seuche einen gewaltigen Sprung nach Westen gemacht. Auch ein Ausbruch in Deutschland droht. Welche Möglichkeiten gibt es, sich versicherungstechnisch vorzubereiten?
Leistungen der Tierseuchenkasse
Die Tierseuchenkassen zahlen nur im Falle einer behördlich angeordneten Keulung von Haustierbeständen. Sie begleichen den Wert der Tiere und die mit der Keulung zusammenhängenden Kosten. Entschädigt wird der gemeine Wert. Das ist der Nettowert, pauschalierende Betriebe verlieren insoweit die Mehrwertsteuer. Weitere „Ungenauigkeiten“ können sich dadurch ergeben, dass auch nicht marktgängige Gewichtsabschnitte von beispielsweise 60 oder 80 kg Lebendgewicht bewertet werden müssen. Als Nebenleistung werden von der Tierseuchenkasse die Kosten für die Tötung und die Räumung des Tierbestandes übernommen. Im Rahmen einer Beihilferegelung werden zudem von einigen Tierseuchenkassen die Kosten für die vorgeschriebene intensive Reinigung und Desinfektion der Tierhaltungsanlage gezahlt.
Der Tierhalter muss folgende Kosten selbst tragen:
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LANDWIRT AT 22/2017
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