Wie das Amt der oberösterreichischen Landesregierung Dienstagvormittag mitteilte, ist am Stadtrand der Bezirkshauptstadt Steyr ein Betrieb vom H5N1-Virus betroffen. Der Hof befindet sich im Nahbereich der Enns, wo schon zuvor tote Wildvögel gefunden wurden. Der betroffene Betrieb hält rund 700 Gänse. Mehrere Gänse sind bereits verendet. Für den restlichen Bestand wurde eine schmerzfreie Tötung durch das Magistrat angeordnet.

Aus dem Schreiben der Landesregierung ergeht weiters:
Rund um die betroffene Haltung wird für mindestens 21 Tage eine Schutz- und mindestens 30 Tage eine Überwachungszone eingerichtet, um ein mögliches Vorkommen auch in anderen Haltungen rasch zu erkennen bzw. eine potenzielle Übertragung zu verhindern. Die Zonen inklusive der betroffenen Katastralgemeinden werden in den amtlichen Veterinärnachrichten veröffentlicht.
In der Schutz- und Überwachungszone gelten für Halter von Geflügel folgende Auflagen:
- Das gehaltene Geflügel ist so abzusondern (z.B.: in Ställen), dass es vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt ist. Dies gilt unabhängig von der Bestandsgröße, das bedeutet, dass die Aufstallungsverpflichtung auch für Kleinbetriebe unter 50 Tieren gilt!
- Der Zugang von betriebsfremden Personen zu Geflügel haltenden Betrieben ist auf ein unerlässliches Minimum zu beschränken. Alle Personen, die Geflügelstallungen betreten, müssen angemessene Biosicherheitsmaßnahmen (z.B.: Desinfektion an Ein- und Ausgängen der Stallungen) einhalten. Besuche sind zu dokumentieren.
- Alle Fahrzeuge, die einen Geflügel-Betrieb anfahren oder verlassen, sind geeigneten Desinfektionsmaßnahmen zu unterziehen.
- Das Einbringen von lebendem Geflügel in Haltungsbetriebe in der Zone ist verboten.
- Das Geflügel und dessen Produkte dürfen nur mit Genehmigung der Bezirksverwaltungsbehörde in einen Betrieb verbracht oder aus einem Betrieb entfernt werden.
- Sollte es zu einer erhöhten Sterblichkeit von Geflügel im Betrieb kommen, ist dies unmittelbar der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu melden.
In der Schutz- und Überwachungszone werden Geflügelhaltungen amtstierärztlich kontrolliert. Geflügelhalter:innen können über ihre LFBIS-Nummer erfahren, ob ihre Betriebe in einer Zone liegen. Nähere Informationen dazu in Kürze auf der Website des Landes Oberösterreich.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass JEDE Geflügelhaltung (auch jene, mit weniger als 50 Tieren) bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu melden ist.
Kommentare