GeflügelVogelgrippe: Österreich wird zum Risikogebiet

Vogelgrippe: Österreich wird zum Risikogebiet

Vogelgrippe
Die grausamen Bilder von Stallräumungen aufgrund der Geflügelpest lassen keinen Tierhalter kalt.
Quelle: ChameleonsEye/shutterstock.com

Das Vogelgrippe-Virus breitet sich noch immer rasant aus. Nachdem in Deutschland mehr als 500.000 Tiere gekeult werden mussten gibt es auch in Kärnten, Nieder- und Oberösterreich bestätigte H5N1-Fälle bei Wildvögel. Landwirtschaftliche Geflügelbestände sind bisher aber noch nicht betroffen. In einer Kundmachung reagiert das Gesundheitsministerium vorsorglich und erklärt ganz Österreich zum Gebiet mit erhöhtem Risiko. Das bedeutet, dass ab Montag dem 03. November folgende Maßnahmen verpflichtend einzuhalten sind:

  • Trennung der Enten und Gänse von anderem Geflügel
  • Geflügel ist bestmöglich vor dem Kontakt mit Wildvögeln zu schützen, bspw. durch Netze und Dächer oder durch die Fütterung und Tränkung der Tiere im Stall oder unter einem Unterstand.
  • Eine Tränkung der Tiere darf nicht mit Wasser aus Sammelbecken für Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben, erfolgen
  • Die Reinigung und Desinfektion der Beförderungsmittel, Ladeplätze und Gerätschaften hat mit besonderer Sorgfalt zu erfolgen
  • Bei einem Abfall der Futter- und/oder Wasseraufnahme, bei Abfall der Legeleistung sowie bei erhöhten Mortalitätsraten ist verpflichtend die zuständige Behörde zu informieren
  • Veranstaltungen mit Geflügel sowie in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln (Tierausstellungen, Tierschauen, Tiermärkte, etc.) können von der lokal zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde genehmigt werden, sofern bestimmte Auflagen eingehalten werden
  • Niemals dürfen sich die Straßenschuhe der Fangtrupps mit betrieblichen Wegen kreuzen = sofortiger Wechsel der Schuhe bei Ankunft am besten beim Aussteigen aus dem Auto
  • Ohne betriebseigene Arbeitskleidung und Stiefel kein betreten der Stallung
  • Desinfektionsbecken mit saurem Desinfektionsmittel (z.B. Virex, Virkon S, etc,…) beim Eingang
  • Hygienemaßnahmen in den Pausen konsequent einhalten und kontrollieren
  • Ständige Kontrolle durch den Betriebsleiter und nachdrücklicher Hinweis bei Missachtung der Vorschriften

Eine Stallpflicht, die in Teilen Deutschlands bereits in Kraft ist, wird derzeit noch nicht verhängt.

Wenn die Futteraufnahme im Stall sinkt, die Legebereitschaft zurück geht oder es vermehrt zu Todesfällen kommt, ist verpflichtend die zuständige Behörde zu informieren.
Mit einer Entspannung der Lage ist derzeit nicht zu rechnen. Die sinkenden Temperaturen begünstigen die Virusverbreitung weiter. Die Übertragung des Virus auf den Menschen ist zwar unwahrscheinlich aber nicht komplett ausgeschlossen. Auch bei einer Übertragung ist das H5N1-Virus weitestgehend ungefährlich. Geflügelhalter können sich dennoch vorsorglich mit einer Impfung schützen lassen.

Quelle: LKÖ, Kleine Zeitung, ORF

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