SchweinFerkelproduktionVollspalten-Aus in Österreich ab 2040

Vollspalten-Aus in Österreich ab 2040

Quelle: Agrarfoto

Die österreichische Bundesregierung hat sich auf das endgültige Aus von Vollspaltenbuchten hin zu strukturierten Buchten in der Schweinehaltung geeinigt. Bestehende Ställe müssen bis Ende 2039 umgebaut sein. Bei Neu- und Umbauten sind Vollspaltenbuchten ohne Funktionsbereiche bereits ab dem kommenden Jahr verboten. Verbesserungen gibt es auch bei der Kastration von Ferkeln. Die gesetzlichen Grundlagen sollen noch im Juli 2022 im Parlament beschlossen werden.

Tierschutzminister Johannes Rauch: „Jetzt ist es fix: Vollspaltenbuchten haben ein Ende. Das ist ein großer Erfolg für den Tierschutz und läutet eine echte Wende in der Schweinehaltung ein. Unsere Maßnahmen bringen schon in den kommenden Jahren Verbesserungen für Millionen Schweine, gleichzeitig wird den Betrieben die Umstellung erleichtert. Das große Tierschutz-Paket bringt ein Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung von Rindern, ein Verbot des Kükentötens, Einschränkungen bei den Tiertransporten und viele weitere Verbesserungen. Das ist ein wichtiger Schritt zu mehr Tierwohl in Österreich.”

„Schritte der Weiterentwicklung behutsam setzen“

Österreichs Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig meint: „Tierwohl ist uns allen wichtig – genauso wie die verlässliche Versorgung mit heimischen Lebensmitteln. Das Tierwohl-Paket der Bundesregierung wurde daher lange, intensiv und in Abstimmung mit den betroffenen Brachen verhandelt. Damit wird es sowohl den Interessen des Tierschutzes, der Bauern als auch der Verbraucher gerecht. Gerade in Zeiten der Teuerung müssen Schritte der Weiterentwicklung behutsam gesetzt werden, um heimische Produktionsketten nicht zu gefährden und keinen weiteren Teuerungsschub auszulösen. Auch wenn einzelne Punkte des Pakets durchaus fordernd sind, wird damit den tierhaltenden Bauern Planungssicherheit für die Ausrichtung der Betriebe gegeben. So ist es erstmals gelungen, einen Investitionsschutz für bestehende Systeme im Tierschutzgesetz zu verankern. Mit dem Ausstieg aus dem Vollspaltenboden gehen wir auf die gestiegenen gesellschaftlichen Erwartungen für mehr Tierwohl und Qualität ein, geben unseren Bauern Perspektive und sichern gleichzeitig die Lebensmittelversorgung. Ich appelliere an die Bevölkerung, zu heimischem Fleisch zu greifen. Wer keinen Vollspaltenboden will, entscheidet sich künftig für das Schnitzel vom österreichischen Schwein.”

Verhandlungen führten zu umfassendem Tierwohl-Paket

Aufbauend auf konkrete Vorhaben zu Tierschutz, Tierhaltung und Tiertransporten im Regierungsprogramm 2020–2024 und den parlamentarischen Entschließungsantrag vom Dezember 2021 wurde Anfang Mai ein umfassendes Tierwohl-Paket in Begutachtung geschickt. Es sieht unter anderem ein Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung von Rindern, ein Verbot des sinnlosen Tötens von Küken sowie Einschränkungen bei den Tiertransporten vor.

Unter Einbeziehung der Öffentlichkeit, der bäuerlichen Interessenvertretung, von Branchenvertretern, Vertretern der Zivilgesellschaft und weiteren Stakeholdern wurde nun ein Tierwohl-Paket ausverhandelt, das demnächst im Parlament beschlossen werden soll. Laut Rauch und Totschnig umfasst dieses Paket eine Weiterentwicklung der Standards für Tierwohl bei der Haltung von Schweinen sowie bei der Ferkelkastration.

Neue Mindeststandards bis 2026 erarbeitet

Das endgültige Aus von Vollspaltenbuchten erfolgt Ende 2039. Bis dahin müssen bestehende Ställe auf eine neue Haltungsform umgebaut werden. Ab 2023 wird es ein gesetzliches Verbot für den Neu- und Umbau von Ställen mit herkömmlichen Vollspaltenbuchten geben. Ab dann gilt bereits konkret: bis zu 20% mehr Platz, verpflichtende Klimatisierung, mehr Beschäftigungsmaterial und sogenannte “strukturierte Buchten” – also eigene Liege-, Aktivitäts- und Kotbereiche mit angepasster Temperaturregelung.

Bis 2026 werden Vorschläge für einen neuen gesetzlichen Mindeststandard in der Schweinehaltung erarbeitet. Dieser wird nach einer fachlichen Begutachtung und politischer Diskussion festgesetzt und ist anschließend für weitere Neu- und Umbauten sowie ab 2040 auch für bestehende Ställe verbindlich. Die Erarbeitung dieses Mindeststandards erfolgt im Rahmen des Forschungsprojekts IBest+, in das Tierschutzorganisationen, Wissenschafter und schweinehaltende Betriebe eingebunden werden.

Kein Vollspalten-Fleisch mehr in öffentlichen Einrichtungen

Parallel wird das AMA-Gütesiegel ausgebaut, um möglichst viele Betriebe zu besseren Tierwohlstandards zu bewegen. Über 1 Mio. Schweine sollen so bereits bis 2030 bessere Haltungsbedingungen erhalten. Fleisch von Schweinen, die auf Vollspaltenbuchten gehalten werden, verschwindet aus den Küchen und Kantinen von Behörden, Schulen, Polizeistationen und anderen Bundeseinrichtungen. Stattdessen muss auf Fleisch aus Haltungen mit mindestens 60% mehr Platz und eingestreutem Liegebereich umgestellt werden.

Ferkelkastration: Betäubungsgas kommt

Die Betäubung von Ferkeln vor der Kastration wird für die Betriebe deutlich erleichtert. Eine Novellierung der Tierhaltungsverordnung soll die Verwendung eines Narkosegases ermöglichten. Sie ist nach entsprechender Ausbildung für die Anwendung durch die Tierhalter geeignet.

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