
Anfang Mai 2025 meldete die österreichische Bundesregierung die Einigung über eine neue Übergangsfrist für die Schweinehaltung auf Vollspalten. Gerade noch rechtzeitig. Wäre dieser „Kompromiss“ nicht erzielt worden, wäre ab Juni 2025 das Aus dieser international üblichen Haltungsform in Kraft getreten. Dies bedeutet konkret: 90 % der österreichischen Schweinehalter hätten sich von da an in einer rechtlichen Grauzone bewegt. Hintergrund: Erst im Jahr 2022 hatte die damalige Regierung in Österreich ein Verbot unstrukturierter Vollspaltenböden in bestehenden Ställen ab 2040 beschlossen. Diese Frist wurde Anfang 2024 vom Verfassungsgerichtshof allerdings als „zu lang und sachlich nicht gerechtfertigt“ beurteilt und per Juni 2025 aufgehoben. Spätestens bis dahin musste eine Einigung über die Reparatur des Gesetzes gefunden sein.
Nun gibt es Klarheit und Rechtssicherheit für die Bauern: Ab Mitte 2034, sechs Jahre früher als ursprünglich festgelegt, sind Vollspaltenbuchten ohne Funktionsbereiche in Österreich verboten. Franz Rauscher, Obmann der niederösterreichischen Erzeugergemeinschaft Gut Streitdorf, bewertet das Ergebnis als „insgesamt doch
etwas schlechter als wir es uns vorgestellt hatten. Besonders der Investitionsschutz, den wir unbedingt haben wollten, ist in den Verhandlungen nicht gelungen.“
Was der Artikel noch bereithält:
- Die Änderungen ab 2029 und 2034 im Detail
- Das sagen Schweinebauern zum „Kompromiss“
- Interview mit Johann Schlederer von der Schweinebörse: „Die Änderungen sind nicht der größte Keulenschlag“
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LANDWIRT 12/2025
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