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Grundsätzlich gilt: Tiere dürfen nur transportiert werden, wenn ihnen dadurch keine unnötigen Schmerzen oder Leiden entstehen. Wird ein nicht transportfähiges Tier verladen, kann dies Anzeigen, Strafen und Probleme bei der Schlachttieruntersuchung nach sich ziehen.
Wer trägt die Verantwortung?
Die Verantwortung für die Transportfähigkeit liegt nicht nur beim Transporteur. Auch Tierhalter und Vermarktungsorganisationen tragen Verantwortung dafür, dass nur transportfähige Tiere verladen werden.
Was der Artikel noch bereithält:
- Tipps zur Beurteilung und zum Nachweis der Transportfähigkeit von Schweinen
- Praxisfälle: Sau mit Gebärmuttervorfall, Mastschwein mit Nabelbruch – was tun?
- Erfahrungsbericht: Probleme beim Transport von Sauen mit (zu) langen Klauen
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