Von Roman GOLDBERGER, LANDWIRT Redakteur
Eines vorweg: Noch ist die Tierhaltungsverordnung nicht erlassen (Stand: 21. März). Änderungen sind also nicht ausgeschlossen. Insider gehen aber von einem Erlass der aktuellen Version aus. Bereits beschlossen ist hingegen das Tierschutzgesetz. Am 15. März nahm der Gesundheitsausschuss des Österreichischen Parlaments die (leicht abgeänderte) Regierungsvorlage mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und NEOS an. Neuerungen im Tierschutzgesetz sind unter anderem die Beschränkung von privaten Tierinseraten im Internet – das gilt nicht für Landwirte – oder die verpflichtende Kennzeichnung von Zuchtkatzen mit Mikrochips. Letzteres betrifft auch Bauernhofkatzen. Diese brauchen nicht kastriert werden, sofern sie gechippt sind und der Halter als Züchter registriert ist. Anderenfalls gilt die Regelung der 2. Tierhaltungsverordnung, wonach Katzen mit regelmäßigem Zugang ins Freie von einem Tierarzt zu kastrieren sind.

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