LandlebenFamilieWas ist aus steuerlicher Sicht zu beachten?

Was ist aus steuerlicher Sicht zu beachten?

Von Christian URBAN

Grundsätzlich ist im begünstigten Familienkreis (Ehepartner, Kinder, Enkelkinder, …) die Bemessungsgrundlage für die Übertragung des landund forstwirtschaftlichen Betriebes (inkl. der Wirtschaftsgebäude) der einfache landund forstwirtschaftliche Einheits wert. Der Steuersatz beträgt 2 %. Außerdem gilt es zu beachten, dass ein Freibetrag in Höhe von 365.000 Euro in Abzug gebracht werden darf, wenn der gesamte Betrieb im begünstigten Familienkreis übertragen wird, der Übergeber entweder über 55 Jahre alt beziehungsweise gestorben oder erwerbsunfähig ist und die Gegenleistung den einfachen Einheitswert nicht überschreitet. Außerdem darf aufgrund der Bestimmungen des Neugründungsförderungsgesetzes ein Freibetrag in Höhe von 75.000 Euro vom Einheitswert abgezogen werden, wenn der Übernehmer – vereinfacht gesagt – noch keine Landund Forstwirtschaft auf eigene Rechnung bewirtschaftet hat.

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