Am 7. Juli 2025 wurde das Ende der Stoffstrombilanz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und damit in Kraft getreten. Landwirtschaftsminister Alois Rainer sprach von einem großen Schritt zum Bürokratieabbau in der Landwirtschaft. Er beziffert die Entlastung für die Betriebe bei den Bürokratiekosten auf 18 Mio. Euro im Jahr.
Neue Düngeverordnung ohne Stoffstrombilanz
Rainer hat bereits angekündigt, dass die Bundesregierung so schnell wie möglich das Düngegesetz novellieren wolle. Ein erster Versuch der Vorgängerregierung war in der letzten Wahlperiode im Vermittlungsausschuss gescheitert. Aus dem Bundeslandwirtschaftsministerium heiße es, es müsse eine moderne und verlässliche Rechtsgrundlage für ein „effizientes, umweltgerechtes und zugleich praxistaugliches Nährstoffmanagement“ geben.
Im Zuge dieser Gesetzesnovelle will die Bundesregierung auch ein Instrument prüfen, das eine Nährstoffbilanzierung auf betrieblicher Ebene ermöglicht. Der Minister versichert, es gehe dabei um eine „bürokratiearme“ Regelung, die man gemeinsam mit den Beteiligten erarbeiten werde. Die Ersatzregelung zur bisherigen Stoffstrombilanz müsse „dem europäischen Recht genügt“.

Keine Stoffstrombilanz, keine Datenbasis
Kritik kommt vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft BDEW. Der weist darauf hin, dass es seitens der EU eine verpflichtende Monitoringverordnung gibt. Für diese „braucht es eine solide, belastbare und robuste Datenbasis. Die fehlt aber ohne die Dokumentation der betrieblichen Nährstoffströme gemäß Stoffstrombilanzierung“, so der Verband.
Auf den weiteren Handlungsbedarf im Düngerecht weist auch SPD-Agrarsprecherin Franziska Kersten hin: „Nur mit einer Aufhebung der Stoffstrombilanzverordnung werden wir nicht ans Ziel kommen“. Eine Änderung des Düngegesetzes sei unerlässlich. Kersten betont ebenfalls die Notwendigkeit eine Monitoringverordnung, um zu wissen, ob die bestehenden Düngeregeln erfolgreich sind.
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