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Wegerechtsstreit: Landwirte blitzen vor Gericht ab

Der Verlauf von Wanderwegen werden in Österreich markiert.
Quelle: shutterstock

Im Jahr 2020 sperrten zwei Landwirte aus dem Bezirk Weiz einen Wanderweg der durch deren Grundstücke führt. Durch die Corona-Pandemie waren viele Spaziergänger unterwegs. Die Verschmutzungen auf den Privatgrundstücken nahmen zu. Der Weg führt zu dem direkt am Schlafzimmerfenster eines Betroffenen und an einer auf der Hofstelle stehenden Kapelle vorbei. „Die Leute sind hingepilgert und haben Fotos der Kapelle ins Internet gestellt“, erzählt der Anwalt des Landwirts. Dadurch habe die Bekanntheit zugenommen. Laut dem Anwalt hätten die Leute zudem ihre Hinterlassenschaften nicht entsorgt, sondern am Grundstück liegen gelassen. Ein Wegerhalter hat schlussendlich den Grundstücksbesitzern empfohlen den Weg zu sperren. Dem kamen die beiden Oststeirer nach. „Die Ortsstelle Weiz hat selbst auf den Weg verzichtet, sogar Schilder haben sie aufgestellt und dem Landwirt empfohlen, den Weg abzusperren“, meint der Anwalt des Landwirtes. Mit dem Vorstand der Steirischen Naturfreunde wurde dies aber nie abgeklärt. Diese verweigerten letztendlich auch die Zustimmung zur Wegverlegung. Nach gescheiterten Einigungsversuchen reichten die Naturfreunde im Jahr 2022 beim Bezirksgericht Weiz eine Klage ein. Das Urteil: Der Weg besteht rechtens. Das Wegerecht wurde durch die jahrzehntelange Nutzung des Weges ersessen.
Die beiden Landwirte gingen in Berufung. Das Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz wies die Berufung jedoch ab und bestätigte nun in zweiter Instanz das Urteil des Bezirksgerichts. Der Weg darf also weiter begangen werden. Durch das Urteil können die Naturfreunde nun die Einverleibung des Wegerechts im Grundbuch veranlassen

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