Die EU-Kommission hat 2017 die Weidehaltung auf österreichischen Bio-Betrieben als nicht verordnungskonform kritisiert. Dem zuständigen Ministerium wurde unmissverständlich nahegelegt, sich rasch an die Vorgaben der Bio-Verordnung anzupassen. Bisher konnten Bio-Betriebe aufgrund schwieriger struktureller Bedingungen eine Ausnahme vom Weidegang für bestimmte Tiergruppen in Anspruch nehmen. Natürlich nur unter der Voraussetzung, dass den Tieren ständiger Zugang zu einem Auslauf angeboten wurde. In den vergangenen zwei Jahren wurden aufgrund gesetzlicher Vorgaben bereits erste Schritte in Richtung „alle Tiere“ auf die Weide gesetzt.
Alle müssen raus
Im kommenden Jahr müssen alle Tiere Zugang zu Weideland haben, wann immer die Umstände dies gestatten. Sie dürfen vorübergehend nur im Stall bleiben, wenn ein Weidegang aufgrund von Witterung, Bodenzustand und jahreszeitlichen Bedingungen nicht möglich ist. Das heißt für viele Betriebe, dass die Entfernung der Flächen vom Hof oder der Viehtrieb über stark befahrene Straßen zukünftig nicht mehr von der Weideverpflichtung entbindet. In vielen Gesprächen zwischen den zuständigen Ministerien, BIO AUSTRIA und der Landwirtschaftskammer Österreich sowie zahlreichen Stellungnahmen wurde versucht, eine möglichst praxisnahe Auslegung der neuen Weidevorgabe zu finden. Ziel war, trotz der strikten Vorgaben der EU-Kommission, für die Betriebe eine flexible Umsetzung zu ermöglichen. Insbesondere bei den Kitzen und Lämmern konnte für Bio-Betriebe mehr Spielraum bei der Weide ausverhandelt werden. Die Auslegung des Weideerlasses ist in den FAQ zur Weide festgeschrieben und nachzulesen unter: https://www.bio-austria.at/bio-bauern/beratung/tierische-erzeugung/weide/
Weide im Detail
Die neue Weidevorgabe orientiert sich nicht mehr wie früher an den strukturellen Gegebenheiten am Betrieb, sondern am Haltungssystem, in dem die Tiere untergebracht sind.
Beim Haltungssystem A (Laufstall mit Auslauf) ist ein Optimum an Weide notwendig. Optimum an Weide bedeutet, dass die Bewegung im Freien auf einer Grünland- oder Ackerfläche im Vordergrund steht. Die Tiere können überwiegend im Stall gefüttert werden. In diesem Fall können auch kleinere Flächen mit einer größeren Anzahl an Tieren beweidet werden. Jedoch ist darauf zu achten, dass diese Weideflächen einen Pflanzenbestand bzw. eine überwiegend geschlossene Grasnarbe aufweisen.
Steht den Tieren kein Winterauslauf zur Verfügung (Haltungssystem B), dann ist in der Vegetationszeit ein Maximum an Weide anzubieten. Die Futteraufnahme findet während der Weidezeit in umfassender Weise auf der Weide statt.
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