Es scheint als würde der EU-Agrarkommissar Christophe Hansen bei der in Aussicht gestellten Anpassung der EU-Ökoverordnung hinsichtlich der Weidepflicht im Ökolandbau zurückrudern. So könnte man zumindest seine Äußerungen vom Donnerstagabend, 15. Januar 2026 auf der Grünen Woche in Berlin verstehen. Im Sommer 2024 sprach der EU-Agrarkommissar noch von Lockerungen beim Gebot der Weidehaltung für Bio-Betriebe. Nun betont er aber, dass die EU-Ökoverordnung seit 1999 bereits die Pflicht zur Weidetierhaltung vorsieht und es daher „für niemanden eine Überraschung“ sei.
Bereits umgestellte Betriebe nicht benachteiligen
Hansen betonte, dass es mittelfristig das Ziel sei, dass sich jeder Betrieb an die Pflicht hält. Für Betriebe, die aufgrund der Stalllage im Dorfzentrum oder für die Straßen beim Weidegang ein Problem sind, schlug Hansen vor, dass sie mit Transitionsprämien unterstützt werden sollen. Dadurch sollen Umstellungen finanziert oder eine Flächentausch unterstützt werden. Christophe Hansen äußerte deutlich: „Wir können allerdings keine Lösungen finden, welche diejenigen benachteiligen, die schon vor Jahren umgestellt haben.“ Im Dezember 2025 wurden Änderungsvorschläge für die Ökoverordnung präsentiert, dort waren jedoch weder Details zur Weidepflicht noch zur Auslaufpflicht sehr kleiner Küken zu finden. Aus der „Roadmap“ ergibt sich, dass diese Themen in den ersten beiden Quartalen 2026 behandelt werden sollen. Es soll dabei klargestellt werden, wie das bestehende Recht tatsächlich auszulegen ist. AgE
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