LandtechnikWeinbauWem steht Rückerstattung zu?

Wem steht Rückerstattung zu?

Symbolfoto: Archiv

Wir sind ein Weinbaubetrieb in der Steiermark mit 7,3 ha Weinanbau und Buschenschankbetrieb. Nach der Hauptfeststellung 2014 hat sich unser Einheitswert durch eine leichte Erhöhung des Hektarsatzes und des Buschenschankzuschlags mehr als verdoppelt, was an sich für uns nicht das große Problem darstellt. Bei der Bemessung des Sozialversicherungsbeitrags sieht die Sache schon ganz anders aus: Es wird zu einer gewaltigen Erhöhung kommen. Es stellen sich mir aber einige Fragen:

  • Wie wird der angekündigte Ausgleich ab einer Einheitswert-Erhöhung von 10 % abgewickelt und gibt es diesen Ausgleich jährlich wiederkehrend?
  • Holt sich die Sozialversicherungsanstalt der Bauern die Daten über den jährlich schwankenden Weinverkauf in der Buschenschank vom Finanzamt und gleicht den Buschenschankzuschlag automatisch ab?
  • Wenn nicht: Muss jährlich um eine Wertfortschreibung angesucht werden?
  • Um Wertfortschreibung muss fristgerecht angesucht werden. Leider weiß zu diesem Zeitpunkt keiner von den Buschenschänkern, um wieviel die verkaufte Weinmenge überbzw. unterschritten sind.

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