KommentarWenn einen das Heer ruft

Wenn einen das Heer ruft

Anfang Mai erreichte die Bauernanwalt-Redaktion folgende Anfrage eines östererichsichen Lesers: „Ich bin 20 Jahre alt und habe 2023 den landwirtschaftlichen Betrieb meines Vaters übernommen, da er in Pension gegangen ist. Der Grund, warum ich mich an Sie wende, ist, dass ich am 2. Juni 2025 meinen Grundwehrdienst beim Bundesheer antreten muss und ich für diese Zeit einen Betriebshelfer brauche. Meine Frage ist, ob ich in irgendeiner Weise Anspruch auf die Erstattung der anfallenden Kosten habe.“
Zusätzlich übermittelte uns der wehrpflichtige Landwirt den Einberufungsbefehl sowie den ablehnenden Bescheid bezüglich seines Ansuchens um Befreiung vom Militärdienst.

Das hält der Beitrag noch für Sie bereit:

  • Befreiungsgründe vom Grundwehrdienst
  • Was man unter Dispositionspflicht des Wehrpflichtigen versteht
  • Beschwerdemöglichkeit nach Erhalt eines abschlägigen Befreiunngs- oder Aufschubbescheides

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