Von Georg HÖRMANN
Oft stellt sich nach der Sanierung einer in die Jahre gekommenen Forststraße die Frage, wer die Kosten trägt. In vielen Fällen gibt es keine schriftlichen Vereinbarungen über die prozentuellen Anteile der einzelnen Waldbesitzer an einer Forststraße oder die existierenden Verzeichnisse sind veraltet und entsprechen nicht mehr dem Stand der aktuellen Bewirtschaftung. Zentraler Ausgangspunkt für die Kostenaufteilung bei einer Forststraße ist in der Regel die erschlossene Waldfläche. Dabei sind all jene Forstflächen heranzuziehen, welche von der Forststraße aus bewirtschaftet werden können. Diese werden als Vorteilsflächen bezeichnet.
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