LandlebenErnährungwertvoll für die Tiergesundheit

wertvoll für die Tiergesundheit

Von Georg FREYMÜLLER, Markus KÖNIGSHOFER und Sebastian SCHWANITZ

Jedes Schwein am Schlachthof wird zweimal amtlich untersucht. Einmal vor der Schlachtung und einmal danach. In Deutschland wird dies in der EU-Verordnung 854/2004 sowie der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Lebensmittelhygiene (AVV-LmH) festgelegt. Der amtliche Veterinär erfasst Auffälligkeiten bei der Schlachttieruntersuchung (Lebendbeschau) sowie bei der Schlachtkörperund Organuntersuchung. Eine bundesweit einheitliche Erfassung am Schlachthof und Rückmeldung an den Erzeugerbetrieb existiert bisher nicht, da die Umsetzung der Vorschriften in den unteren Verwaltungsebenen auf Länderebene erfolgt. In Bayern gibt es, über den Fleischprüfring Bayern e.V., das Online-Portal Qualifood®, über das die Klassifizierungsund Befunddaten aus der Schlachtung an den Landwirt und andere Wirtschaftsbeteiligte rückgemeldet werden. Die Protokolle der Klassifizierung (Magerfleischanteil/Handelsklassen) und die Befunde an Tierkörper und Organen werden in Qualifood® grafisch aufbereitet, ausgewertet und können Hinweise auf die Leistung der Tiere und den Gesundheitsstatus des Bestandes liefern. Hieraus können sich Anhaltspunkte zu Optimierungen am Betrieb ergeben, durch die Wirtschaftlichkeit, Tiergesundheit und Tierwohl gesteigert werden können. Unabhängig von der Art der Erfassung werden bestimmte Befunde vom Schlachtbetrieb anonymisiert an das statistische Bundesamt weitergeleitet und fließen in die Schlachttierund Fleischuntersuchungsstatistik ein.

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