HubJagdWolfsabschuss: Novelle zum Jagdgesetz im Landtag beschlossen

Wolfsabschuss: Novelle zum Jagdgesetz im Landtag beschlossen

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Bei unmittelbarer Gefahr kann ein Wolf sofort getötet werden. Eine Verordnung ist nicht mehr zwingend notwendig.
Quelle: Foto: Rudmer Zwerver/shutterstock.com

Die neue Rechtslage ermöglicht ab 1. April den Abschuss eines Tieres, bei konkreten Gefahrensituationen auch ohne vorherige Verordnung.

Ist beispielsweise ein Angriff im Almgebiet absehbar, kann eine berechtigte Person mit Einverständnis des Jagdausübungsberechtigten einen Wolf bei unmittelbarer Gefährdung von Nutztieren entnehmen. „Die Novelle wird das Tiroler Wolfsmanagement schneller und damit effizienter machen. Für die Bauern ist das ein wichtiger Schritt, der von uns als Interessenvertretung auch gefordert wurde. Dass hier alle Beteiligten den Ernst der Lage erkannt haben und diese entscheidende Weichenstellung gemeinsam mit uns vorangetrieben haben, ist ein wichtiger Schritt für die künftige Entwicklung der Tiroler Almwirtschaft“, so LK-Präsident Josef Hechenberger.

Der Tiroler Jägerverband zeigt sich ebenfalls mit der Novelle zufrieden, unterstreicht jedoch die Notwendigkeit der Zusammenarbeit: Voraussetzung für eine funktionierende und rechtssichere Entnahme ist der laufende wechselseitige Austausch – und dass im jeweiligen Jagdgebiet für den Wolf neben einer gültigen Tiroler Jagdkarte eine schriftliche Jagderlaubnis des Jagdausübungsberechtigten vorliegt“, betont Landesjägermeister Anton Larcher.

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