Bauernsprecher Hans MeisterZu viel bezahlen, zu wenig bekommen?

Zu viel bezahlen, zu wenig bekommen?

Erschienen in: LANDWIRT AT 09/2014

Kosten die landwirtschaftlichen Nebentätigkeiten in der Sozialversicherung zu viel, und bringen sie als Gegenleistung zu wenig Pension? Viele Landwirte, die zu ihren normalen Sozialversicherungsbeiträgen auch für diverse Nebentätigkeiten Sozialversicherungsbeiträge entrichten müssen, sehen sich benachteiligt. Sind es doch oft Betriebe, die zu ihren betrieblichen Aktivitäten auch noch zusätzliche Tätigkeiten ausführen, um ein ausreichendes Einkommen zu erwirtschaften. Es sind dies die oft zitierten Einkommenskombinierer, die noch als Maschinenringausfahrer, Produktverarbeiter oder Selbstvermarkter eine zusätzliche Einkommensschiene aufbauen. Das bedeutet nicht nur mehr Arbeit, sondern auch zusätzliche Sozialversicherungsabgaben für die sogenannten landwirtschaftlichen Nebentätigkeiten. Dabei entsteht oft der Eindruck überproportional viel zu bezahlen und dafür einmal eine bescheidene Gegenleistung in Form einer Pension zu bekommen.

Auch Herr S. hat dieses Gefühl und schreibt mir dazu:

Erlebe ich das noch?

„Mit Interesse habe ich Ihren Beitrag zu den Auswirkungen der Beiträge aus den Nebentätigkeiten auf die Pension im LANDWIRT 4/2014 gelesen. Da es unseren Betrieb auch betrifft, möchte ich es genau wissen. Wir zahlen jedes Jahr über 1.000 Euro Sozialversicherungsbeiträge für Nebentätigkeiten, also jährlich über 600 Euro zusätzlichen Pensionsversicherungsbeitrag. Ich bin jetzt 40, zahle diesen Beitrag also mindestens 30 Jahre lang. Wenn ich dann 60 bis 70 Euro mehr Pension bekomme, müsste ich ca. 300 Jahre Pension beziehen, um die eingezahlten Beiträge wieder als Pension zu bekommen. Gibt es da einen Rechenfehler oder zahle ich einfach voll drauf?“

Kein biblisches Alter notwendig

Dr. Paul Tschuffer, Leiter der Sozialversicherungsanstalt der Bauern in der Steiermark, hat zum Rechenstift gegriffen und folgendes Ergebnis errechnet:

„Der LANDWIRT Leser muss kein biblisches Alter erreichen, um zu einer „Deckung“ seiner Beitragsleistung durch den späteren Pensionsanspruch zu kommen. Ich habe dafür nachstehende Rechnung in Annäherung an die Angaben des Fragestellers ohne Berücksichtigung zukünftiger Aufwertungen (ist dafür auch nicht notwendig) gemacht:

Jahresumsatz aus Nebentätigkeiten (kein Freibetrag) 13.000,– Euro

ergibt als Jahresbeitragsgrundlage (30 %) 3.900,– Euro Gesamtbeitragsbelastung (26,05 %) pro Jahr = 1.015,95 Euro

Beitragsbelastung PV (16,5 %) pro Jahr = 643,50 Euro

Beitragsbelastung PV 30 Jahre = 19.305,– Euro

Pensionskonto = Teilgutschrift pro Jahr (!) =

3.900 x 1,78 % = 69,42 Euro

Pensionskonto = Gesamtgutschrift =

Teilgutschrift x 30 Jahre = 2.082,60 Euro

monatliche Brutto(mehr)pension aus 30 Jahren zusätz –

lichem Beitrag für die Nebentätigkeit =

Gesamtgutschrift : 14 = 148,76 Euro

Brutto(mehr)pension pro Jahr

(x 14 wegen zwei Sonderzahlungen) = 2.082,64 Euro

„Deckung“ der PV-Beitragsbelastung durch Brutto(mehr)pension = 19.305,– : 2.082,64 = 9,27 Jahre = 9 Jahre 4 Monate“

Wer länger lebt, hat mehr davon

Also nach neun Jahren und vier Monaten Pensionsleis tung haben sich in diesem Fall die ursprünglich über 30 Jahre hinweg einbezahlten Sozialversicherungsbeiträge für die landwirtschaftlichen Nebentätigkeiten wieder zurückgespielt. Die Befürchtung, „voll draufzuzahlen“, ist also unbegründet.

Zu wissen, dass sich jede Sozialversicherungsabgabe letztlich auch in einer Pensionsleistung niederschlägt ist tröstlich. Trotzdem liegt das Risiko beim Einzahler: Bezahlen muss er heute, dass die Leistung in 30 Jahren so aussieht wie errechnet, kann er nur hoffen und ob er dann zehn Jahre Pensionsleistung erlebt, wissen die Götter. So gesehen, bekommen Sie alles zurück, Sie müssen nur lange genug leben.

Sie wollen uns ihre Meinung zum Thema sagen? Schreiben Sie uns:

hans.meister@landwirt-media.com, Tel.: 0316/821636-145, Fax: DW 151


Rechtliche Beratung: Dr. Paul Tschuffer 

 

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